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Facility-Services rechnen mit Umsatzplus

Für das noch laufende Geschäftsjahr erwarten die Unternehmen in allen drei Ländern im Schnitt ein Umsatzplus von 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In Deutschland fällt die Prognose mit einem Plus von 5,5 Prozent deutlich schlechter aus als in den beiden Nachbarländern. Für das Jahr 2023 prognostizieren die Unternehmen Steigerungen um durchschnittlich 6,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2021. Hier liegen die Erwartungen für die Umsetzentwicklung in Deutschland mit einem Plus von 6,5 Prozent nur knapp unter denen in Österreich und der Schweiz. Für die Weitergabe der durch die aktuell hohe Inflation gestiegenen Lohn- und Betriebskosten an die Kunden erfahren 46 Prozent der Facility-Service-Unternehmen der Umfrage zufolge eine hohe oder sehr hohe Akzeptanz ihrer Kunden.   

In seiner Umfrage hat das Marktforschungsunternehmen die wichtigsten Themen der Branche beleuchtet. In allen drei Ländern bezeichneten die Befragten den Personalmangel sowie das Gewinnen und Halten von Fachkräften als mit Abstand wichtigstes Thema. Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden als nahezu gleich wichtig betrachtet.

Die Zahl der Beschäftigten ist der Umfrage zufolge in 2022 um 4,0 Prozent gegenüber 2021 gestiegen. Für das kommende Jahr rechnen die Unternehmen mit einer Steigerung um 3,9 Prozent gegenüber 2021, also einem leichten Rückgang gegenüber 2022. Ausnahme ist dabei Deutschland: Hier haben die Firmen in 2022 die Zahl der Beschäftigten um 3,4 Prozent erhöht. Für 2023 prognostizieren sie eine Steigerung um 3,7 Prozent im Vergleich zu 2021.  

Die Blitzumfrage beruht auf den Angaben von 80 führenden und mittelständischen Facility-Service-Dienstleistern. 58 Prozent davon sind in Deutschland tätig, 24 Prozent in Österreich und 18 Prozent in der Schweiz. Die Ergebnisse stehen hier kostenfrei zum Download bereit.

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Mehr Tempo im Wohnungsbau: Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren

Ziel ist, „die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, damit private und staatliche Investitionen zur Modernisierung des Landes schnell, effizient und zielsicher umgesetzt werden können“, so der Referentenentwurf. Konkret sind folgende Änderungen im Baugesetzbuch geplant:

  • Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall, unter Beibehaltung der analogen Auslegung der Planungsunterlagen
  • Straffung des Verfahrens bei erneuten Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in Planungsentwürfen
  • Verkürzung der Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurden) von drei auf einen Monat

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, bewertet die geplanten Regelungen als wichtigen Schritt zur Beschleunigung des Wohnungsbaus: „So können Bebauungspläne im laufenden Prozess schneller geändert werden, da bei einer Änderung nicht mehr der ganze Bebauungsplan aufgemacht werden muss. Das ist für alle Projektentwickler und für alle am Bau beteiligten Firmen eine große Erleichterung.“

Der Referentenentwurf aus dem Bundesbauministerium ist hier zu finden.

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