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Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen nimmt weiter ab

Von Januar bis Mai 2023 lag die Zahl der Baugenehmigungen bei insgesamt 113.400 Wohnungen, das sind 27 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Überdurchschnittlich hoch fiel der Rückgang bei Zweifamilienhäusern (- 53,5 Prozent) und bei Einfamilienhäusern (- 35,1 Prozent) aus. Die Statistiker sehen als Gründe für den Rückgang der Bauvorhaben weiterhin vor allem steigende Baukosten und aufgrund der hohen Zinsen zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen.

Trotz der sinkenden Genehmigungszahlen zum Jahresende 2022 war der Bestand laut Statistischem Bundesamt mit rund 43,4 Millionen Wohnungen 0,7 Prozent größer als Ende des Jahres 2021; und 6,3 Prozent größer als Ende 2012. Die Wohnfläche vergrößerte sich in diesem Zeitraum um 7,4 Prozent auf 4,0 Milliarden Quadratmeter. Sowohl die Zahl der Wohnungen als auch die Wohnfläche wuchsen damit deutlich stärker als die Bevölkerung. Sie nahm von 2012 bis 2022 um 4,8 Prozent zu.

Mit den seit Monaten sinkenden Genehmigungszahlen entfernt sich Deutschland immer weiter vom ursprünglichen Ziel, 400.000 neue Wohneinheiten im Jahr zu errichten. Tatsächlich könnte die Zahl der Fertigstellungen noch geringer ausfallen als zuletzt von Experten geschätzt. Einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zufolge werden im schlechtesten Fall im Jahr 2023 nur 223.000 Wohneinheiten in Mehr- und Einfamilienhäusern fertig werden – rund 25 Prozent weniger als im vergangenen Jahr.

Für kommendes Jahr ist nach Einschätzung des IMK ein weiterer Rückgang auf 177.000 Wohnungen möglich. Die Wissenschaftler verweisen darauf, dass die Baubranche noch von einem hohen Auftragsbestand profitiere, wobei derzeit bereits viele Aufträge storniert werden. Ein Ende des Bauabschwungs scheine angesichts rückläufiger Nachfrage, weiterer Leitzinserhöhungen und zusätzlicher Straffungen der Kreditvergabe durch die Banken nicht in Sicht. Das IMK befürchtet einen Kapazitätsabbau, durch den das verfügbare Angebot auch mittelfristig weit hinter dem Bedarf zurückbleiben werde.

Als eine Lösung schlagen die Wissenschaftler die Erhöhung bestehender KfW-Programme zum (sozialen) Wohnungsbau vor, da diese in der Regel direkt an der Senkung der Finanzierungskosten ansetzten. Interessante Fördermöglichkeiten biete außerdem das Erbbaurecht.

Die Analyse mit dem Titel „Mehr öffentlicher Wohnungsbau zum Erhalt der Kapazitäten?“ ist hier zum Download verfügbar.

 

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Steuereinnahmen aus Schenkungssteuer steigen, negativer Trend bei Erbschaften

Das steuerlich berücksichtigte geschenkte Vermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 23,6 Prozent auf 41,7 Milliarden Euro. Das entspricht dem Niveau von 2018. Der Rückgang ist vor allem durch eine Halbierung (- 53,7 Prozent) des verschenkten Betriebsvermögens auf 12,4 Milliarden Euro verursacht. Sowohl das verschenkte Grundvermögen (14,9 Milliarden Euro) als auch das verschenkte übrige Vermögen (13,6 Milliarden Euro) fiel hingegen mit einem Plus von 5,2 Prozent bzw. 6,4 Prozent höher aus als 2022. Das durch Erbschaften und Vermächtnisse übertragene Vermögen betrug im Jahr 2022 mit 59,7 Milliarden Euro 5,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Einnahmen aus der Schenkungssteuer stiegen um 56,7 Prozent auf 3,3 Milliarden Euro. Die Erbschaftsteuer wurde auf 8,1 Milliarden Euro festgesetzt. Das entspricht einem Minus von 9,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit ist die Schenkungssteuer zum vierten Mal in Folge gestiegen, die Erbschaftssteuer hingegen erstmals seit 2017 im Vorjahresvergleich rückläufig.

Unterdessen hat Bayern den mehrfach angekündigten Antrag auf ein Normenkontrollverfahren wegen des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Bundesland will mit der verfassungsrechtlichen Überprüfung erreichen, dass die persönlichen Freibeträge erhöht und die Steuersätze gesenkt werden können. Nach Auffassung Bayerns sollten die Länder, denen die Erbschaftsteuer in voller Höhe zusteht, über die Ausgestaltung entscheiden dürfen.

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