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Wärmeplangesetz im Bundestag

„Eigentümer brauchen für die Planung von Sanierungsmaßnahmen einen verlässlichen Rahmen“, betonte Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Der Gesetzgeber habe richtigerweise das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz miteinander verzahnt. „Das GEG ist nach langem Gerangel beschlossen. Nun muss auch das Wärmeplanungsgesetz zügig folgen“, so Kaßler.

Für Eigentümer ist entscheidend, wann sie damit rechnen können, dass ihre Kommune einen Plan präsentiert, aus dem hervorgeht, wo künftig welche Form der Wärmeversorgung verfügbar sein soll. Denn erst wenn eine solche Planung vorliegt, sollen Eigentümer nach dem GEG verpflichtet sein, bei einer Heizungserneuerung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu heizen (wir haben berichtet). Genau die Fristen sind jedoch einer der großen Streitpunkte in den Debatten zum WPG: Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen müssen. Kleinere Gemeindegebiete sollen bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.

Die Bundestagsdrucksache finden Sie hier.

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VDIV veröffentlicht neue Handlungsempfehlungen – für Mitglieder gratis

Mit der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sollen Heizungsanlagen optimiert werden. Gerade in Mehrfamilienhäusern ist der Vorgang mit großem Aufwand verbunden – sowohl technisch als auch auf Kosten bezogen. Die Handlungsempfehlung stellt die konkret umzusetzenden Maßnahmen dar und zeigt auf, wie diese in den Beschlüssen zu berücksichtigen sind. Sie enthält Mustertexte für die Beschlussfassung und geht hierbei auch auf die Schnittstellenproblematik zwischen Arbeiten am Gemeinschafts- und Sondereigentum ein.

Die Handlungsempfehlung zur TKG-Novelle befasst sich mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs und den sich daraus für Eigentümerinnen und Eigentümer ergebenden Konsequenzen für die Ausstattung von Gebäuden mit Glasfaser, der möglichen Errichtung einer SAT-Anlage oder dem Abschluss von Versorgungsverträgen. Auch die Beschlussfassung dazu innerhalb einer Eigentümergemeinschaft wird beleuchtet.

Und zu guter Letzt das Gebäudeenergiegesetz. Dessen Änderungen treten mit Beginn des neuen Jahres in Kraft. Die Handlungsempfehlung verschafft einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Sie enthält eine detaillierte Darstellung der verschiedenen Umstellungsoptionen, der in diesem Zusammenhang zu fällenden Entscheidungen und der damit einhergehenden Fristen. Ebenfalls sind die Änderungen, die mietrechtliche Regelungen wie die Modernisierung und die Beschränkung der Modernisierungsumlage betreffen, dargelegt.

NEU: Die Handlungsempfehlungen des VDIV Deutschland stehen Mitgliedsunternehmen kostenlos zum Download oder über die Landesverbände zur Verfügung. Nichtmitglieder können die Handlungsempfehlungen hier erwerben. 

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