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Neue Regelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Stromnetze

Ziel der Regelungen ist, steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen oder Ladestationen für E-Autos rasch ins Stromnetz zu integrieren. Netzbetreiber dürfen das künftig nicht mehr mit Verweis auf eine mögliche lokale Überlastung des Netzes ablehnen oder verzögern. Wenn jedoch eine solche Überlastung droht, dürfen die Betreiber den Strombezug der Verbrauchseinrichtungen temporär auf bis zu 4,2 Kilowatt reduzieren. Nach Angaben der Bundesnetzagentur können Wärmepumpen und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Der reguläre Haushaltsstrom sei von der Drosselung nicht betroffen.

Die Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sollen künftig ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Die Behörde sieht dafür zwei Auswahlmöglichkeiten vor – einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag (Modul 1) oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (Modul 2). Im Fall von Wärmepumpen sollte allerdings an dieser Stelle erwähnt werden, dass die vorrübergehende Abschaltung des Stroms oder die Drosselung für die meisten Geräte nicht zuträglich ist und sich auf dessen Langlebigkeit auswirken kann.

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Bauministerkonferenz setzt auf Gebäudebestand

Danach soll es in den kommenden fünf Jahren weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Veränderungen, die Erleichterungen bringen, sollen jedoch weiterhin möglich sein. Angesichts des Bevölkerungszuwachses und der Bedeutung des Wohnungsneubaus einerseits und der Aufgabe, die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudebetrieb nachhaltig zu senken andererseits rückt aus Sicht der Bauminister der gebaute Bestand mit all seinen Möglichkeiten mehr und mehr in den Blickpunkt.

Unter der Überschrift „Bestand stärken“ bitten sie die Bundesregierung zu prüfen, „wie dieser ökologische Bonus des Bestands in geeigneter Weise wirtschaftlich so wirksam werden kann, dass zugleich ein Anreiz für seine Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung gegeben wird.“ Darüber hinaus schlägt die Bauministerkonferenz die Entwicklung eines einfachen anwenderfreundlichen Bilanzierungssystems für Treibhausgasemissionen vor, um künftig neben der Energie für den Betrieb auch die mit der Herstellung der Baustoffe verbunden THG-Emissionen berücksichtigen zu können.

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