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Wenig Zustimmung zu Klimageld in der Bevölkerung

Die höchste Akzeptanz fand der Vorschlag, die Einnahmen aus dem CO2-Preis in klimafreundliche Maßnahmen zu investieren: Der durchschnittliche Wert für diese Verwendungsform lag auf einer Skala von minus 3 (Ablehnung) bis plus 3 (Zustimmung) bei plus 1,5. Mit plus 1,1 fiel die Zustimmung zu der Idee, die Mehreinnahmen aus dem CO2-Preis zu nutzen, um dafür die Einkommenssteuer zu senken, am zweit größten aus. Bezüglich des Klimageldes hatten die Forscher drei Ausgestaltungsvarianten abgefragt. Darunter fand ein soziales Klimageld mit plus 0,8 Punkten etwas mehr Zustimmung als die gezielte Kompensation von besonders belasteten Haushalten (plus 0,7) oder eine pauschale Auszahlung an alle Einwohner (plus 0,5). Die Befragung wurde im September 2023 unter einer repräsentativen Stichprobe von Personen im Alter von 18–74 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt.

Angesichts der Rekordeinnahmen aus dem Emissionshandel hatten unter anderen das Umweltbundesamt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die schnelle Einführung eines Klimageldes gefordert (wir haben berichtet)

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Grundsteuer-Reform: Mehr als eine Millionen Erklärungen fehlen

Danach fehlten in Niedersachsen und Baden-Württemberg bis Mitte Januar jeweils noch rund 250.000 Erklärungen, in Brandenburg rund 150.000. In Bayern standen zum Jahreswechsel rund 300.000 Erklärungen aus, in Rheinland-Pfalz 245.000 und in Thüringen etwa 100.000. Mehrere Finanzressorts wiesen gegenüber dpa darauf hin, dass die Zahl der fehlenden Erklärungen noch größer sein könnte, da manche mehrfach eingingen. Eigentümer müssten mit Verspätungszuschlägen rechnen, sofern sie ihre Angaben nicht einreichten.

Mancherorts werden die Angaben nun geschätzt, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Dort waren etwa 94 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen, mehr als fünf Prozent wurden zudem bislang von den Behörden geschätzt, so die Oberfinanzdirektion mitteilte. Für insgesamt 99,4 Prozent aller Grundstücke seien Bescheide erteilt worden.

Die Abgabefrist war ursprünglich für Ende Oktober 2022 festgesetzt werden, jedoch wegen des schleppenden Rücklaufs in nahezu allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert worden, in Bayern sogar bis Ende April 2023. In vielen Ländern hatten die Behörden nachfolgend Erinnerungsschreiben an die Säumigen versandt.

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