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Bilanz zur neuen Heizungsförderung

Aus der bisherigen Statistik lasse sich ableiten, dass drei Viertel (75 Prozent) der Antragsteller auf Eigentümer von Einfamilienhäusern entfallen. Der Anteil von Eigentümern von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften wird auf 16 Prozent geschätzt, der von Unternehmen und Kommunen auf 9 Prozent. Allerdings ordnet das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Eigentümergruppen den Terminstufen der Antragstellung zu. Die gesamte Gruppe der Wohnungseigentümer wird dabei mit Antragsstart 28. Mai geführt. Tatsächlich antragsberechtigt sind Gemeinschaften seit diesem Tag jedoch nur für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Da die Heizungsanlage in aller Regel das Gemeinschafts- und das Sondereigentum betrifft, stimmt diese Zuordnung also nicht. Der VDIV hatte sowohl die späte Zulassung von Eigentümergemeinschaften als auch die Splittung nach Gemeinschafts- und Sondereigentum wiederholt kritisiert (wir haben berichtet).

Nach Angaben des BMWK wurden mit Stand 26. Mai 2024 insgesamt 27.306 Zusagen für die neue Heizungsförderung erteilt. Für den Zeitraum bis Ende April legte das BMWK eine Detailauswertung vor: Rund 16.700 Zuschussanträge wurden für Wärmepumpen zugesagt, rund 4.700 für Biomasseheizungen, rund 1.000 für solarthermische Anlagen, rund 800 für Anschlüsse an bestehende Gebäude- oder Wärmenetze und rund 300 für Neuerrichtungen von Netzen. Bis zum 31. Mai sind insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro für Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude ausgezahlt worden, weitere rund 2 Milliarden Euro für die Programm BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Unterdessen hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Bilanz unter der Überschrift 100 Tage Heizungsförderung veröffentlicht. Danach wurden bis 31. Mai 2024 rund 34.087 Zuschussanträge mit einem Gesamtvolumen von 507 Millionen Euro zugesagt.

Die Differenz von zwischen den beiden veröffentlichten Antragszahlen (26. Mai: 27.306, 31. Mai 34.087) in Höhe von 6.781 Anträgen weist auf einen deutlichen Nachfrageschub in der letzten Maiwoche hin. In diesem Zeitraum wurden an jedem der fünf Werktage im Schnitt 1.356 Anträge gestellt, mehr als viermal so viele wie an den Durchschnittstagen zuvor. Ob es sich dabei um eine Trendwende handelt oder um einen kurzfristigen Effekt durch den Start der zweiten Stufe der Antragstellung, bleibt abzuwarten.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ist hier zu finden.

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Kommunale Wärmeplanung mit Wasserstoff derzeit nicht verantwortbar

Die Argumentationskette des Gutachtens der Umweltrechtskanzlei Günther, eines Partners von Agora Energiewende, im Auftrag des Umweltinstituts München zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe, dem WWF, GermanZero und dem Klima-Bündnis ist folgende: Voraussetzung dafür, dass eine Kommune eine Wärmeplanung mit Wasserstoff für Haushalte und andere Kleinverbraucher aufstellt, ist eine Vereinbarung mit dem Gasverteilnetzbetreiber zu einem Netzumstellungsfahrplan. In diesem Fahrplan muss der Netzbetreiber hohe gesetzliche Anforderungen erfüllen und zusichern, dass er Mehrkosten von Eigentümerinnen und Eigentümern für Umbauten am Heizsystem übernimmt, falls die Wasserstoffversorgung scheitert. Diesen Fahrplan können die Netzbetreiber jedoch bislang nicht erstellen, weil die regulatorischen Vorschriften für Gas- und Wasserstoffnetze noch nicht aktualisiert wurden.

Auch die tatsächliche Lieferung von Wasserstoff ist nicht gesichert. „Eine sinnvolle (und nicht fehlgeleitete) Wärmeplanung mittels Wasserstoffnetzgebieten, die den Zeitplan bis Mitte 2026 (bzw. Mitte 2028) für ihre Fertigstellung einhalten soll, muss aktuell von einer Ungeeignetheit der Wasserstoffnetzplanung für Haushaltskunden auszugehen“, so das Fazit des Gutachtens. Solange die Vereinbarung eines Umstellungsfahrplanes nicht verbindlich in Aussicht stehe, könne und müsse die Kommune Wasserstoff für Haushalte bereits frühzeitig aus der Wärmeplanung ausklammern, um keine Zeit und Ressourcen für unrealistische Lösungen zu verschwenden.

Für Haushalte hat diese Einschätzung weitreichende Konsequenzen: Viele Eigentümer warten aktuell mit der Heizungserneuerung auf den kommunalen Wärmeplan und hoffen, dass sie an ein Wasserstoffnetz angeschlossen werden. Viele andere lassen eine neue Gasheizung einbauen, die auf den Betrieb mit Wasserstoff umstellbar ist. In beiden Fällen können teure Fehlinvestitionen drohen.

Angesichts dessen warnt das Gutachten: „Ein wesentliches Ergebnis der vorliegenden Prüfung ist, dass die potenziell weitreichenden (nicht zuletzt wirtschaftlichen) Folgen von Festlegungen innerhalb der Wärme- und Wasserstoffnetzplanung dazu führen, dass der realistischen Machbarkeit gegenüber den theoretischen Vorteilen der Vorrang einzuräumen ist. Das gilt insbesondere mit Blick auf die rechtlichen Wirkungen für Gebäudeeigentümer/Wärmekunden und die negativen Folgen für diesen, wenn eine unrealistische Planung fehlgeht.“

Für den VDIV Deutschland ist klar: Ohne klare Rahmenbedingungen werden Eigentümergemeinschaften weiterhin nicht aktiv werden und Sanierungsraten niedrig bleiben. „Die Bundesregierung ist gefordert, nicht nur Klimaschutzziele auszugeben, sondern auch ein Umfeld zu schaffen, das diese Ziele erreichbar macht – das gilt ebenso für Förderbedingungen. Tut sich nichts, tun auch die Eigentümer nichts“, prognostiziert VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Die „Gutachterliche Stellungnahme zur kommunalen Wärmeplanung“ finden Sie hier.

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