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Um ein Viertel weniger Wohnungen genehmigt: Einbruch auch bei den Grunderwerbsteuer-Einnahmen der Länder

Das Grunderwerbsteueraufkommen betrug in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres rund 6,3 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2022 hatten die Länder 9,5 Milliarden Euro eingenommen, im zweiten 7,7 Milliarden.

Pro Kopf beliefen sich die Einnahmen im ersten Halbjahr 2023 im bundesweiten Durchschnitt auf 74,56 Euro. Die Stadtstaaten Berlin (Steuersatz 6,0 Prozent) und Hamburg (Steuersatz 5,5 Prozent) erzielten mit 141,83 bzw. 110,22 Euro pro Einwohner die höchsten Einnahmen. Spitzenreiter unter den Flächenländern war Brandenburg (Steuersatz 6,5 Prozent) mit 103,38 Euro pro Einwohner.

Die Höhe der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer hängt von dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes, der Zahl der Verkäufe und der Höhe des Kaufpreises ab. Den Rückgang der Kaufpreise für Wohnungen und Häuser im ersten Halbjahr 2023 beziffert die Behörde mit minus 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auch der durchschnittliche Kaufwert für private und gewerbliche Bauflächen lag in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres mit 122,13 Euro pro Quadratmeter deutlich unter dem Wert in 2022 (141,58 Euro). Die Zahl der Kauffälle hat sich von 33.800 auf 16.700 etwa halbiert, so das Statistische Bundesamt.

Nach vorläufigen Ergebnissen der Behörde wurde im Jahr 2023 der Bau von 260.100 Wohnungen genehmigt (2022: 354.200). Das entspricht einem Rückgang von 26,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und dem niedrigsten Stand seit 2012 (241.100). Die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr war in 2023 in allen Monaten negativ. In den Monaten April, Juli und August betrugen die Rückgänge sogar mehr als 30 Prozent. Das Statistische Bundesamt hat auch eine Auswertung nach Antragstellern vorgelegt: Besonders stark sank die Zahl der Baugenehmigungen für Privatpersonen (minus 42,2 Prozent). Bei Unternehmen und der öffentlichen Hand fiel der Rückgang mit 20,3 und 12,1 Prozent dagegen unterdurchschnittlich aus.

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Weiteres Ringen um Wachstumschancengesetz

Bundestagsdrucksache 20/10410

Das mit den Stimmen der Ampel-Mehrheit beschlossene Vermittlungsergebnis des Ausschusses sieht unter anderen zwei für die Immobilienbranche wichtige Regelungen im Einkommensteuerrecht vor:

Für Wohngebäude wird zeitlich befristet eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von fünf Prozent (vor VA: sechs Prozent) eingeführt (§ 7 Abs. 5a EStG). Sie kann erfolgen, wenn mit der Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde oder die Anschaffung durch einen obligatorischen Vertrag im selben Zeitraum rechtswirksam abgeschlossen wird.

Für die Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnungen (§ 7b EStG) verlängert sich der Anwendungszeitraum bis 1. Oktober 2029 (bisher: bis 1. Januar 2027). Die Grenzen für die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden auf 5.200 Euro (bisher: 4.800 Euro) pro Quadratmeter Wohnfläche angehoben. Die Bemessungsgrundlage wird von bislang 2.500 Euro auf 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöht.

Darüber hinaus wird befristet eine degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter eingeführt (§ 7 Abs. 2 Satz 1 EStG). Sie gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. März 2024 (vor VA: nach dem 30. September 2023) und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt worden sind. Der anzuwendende Prozentsatz beträgt bis zu 20 Prozent und maximal das Zweifache der linearen Abschreibung (vor VA: 25 Prozent, das Zweieinhalbfache). Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 EUR in dem Jahr, das der Investition vorangeht, nicht überschritten haben, können bis zu 40 Prozent (vor VA: 50 Prozent) der Investitionskosten abschreiben (§ 7g Abs. 5 EStG). Dies gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach 31. Dezember 2023 angeschafft wurden.

Ziel dieser steuerlichen Entlastungen ist, die Liquiditätssituation der Unternehmen zu verbessern und Impulse für mehr Investitionen zu geben. Der Bundesrat hatte den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf Ende November blockiert und den Vermittlungsausschuss angerufen (wir haben berichtet). Ob die Ländervertreter in der kommenden Sitzung am 22. März zustimmen werden, gilt noch als unsicher.

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