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Mieterstrom als Schlüssel für Solarausbau auf Mehrfamilienhäusern

(wir haben berichtet)

Den Analysen der Wissenschaftler zufolge könnten bis zu 14,3 Millionen Haushalte in 1,9 Millionen Gebäuden – darunter knapp eine Million von Wohnungseigentümergemeinschaften – von Mieterstrom oder anderen PV-Betriebskonzepten wie gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Allgemeinstromversorgung oder Verpachtung von Dachanteilen profitieren, darunter knapp eine Millionen Gebäude von Wohnungseigentümergemeinschaften. Zum Zeitpunkt der Einführung des Mieterstrommodells 2017 hatte das Bundeswirtschaftsministerium das Mieterstrompotenzial mit 3,8 Millionen Wohnungen in 370.000 Wohngebäuden deutlich geringer beziffert. Die Berechnungen waren damals von 20,1 Millionen geeigneten Eigentümergemeinschaften ausgegangen. Diese Zahlen waren nach Einschätzung des IW Köln konservativ geschätzt. Und: „Inzwischen haben sich sowohl am Markt als auch regulatorisch Änderungen ergeben. Aktuell ist es dank einer florierenden Start-Up-Szene möglich und lukrativ, den kompletten Bereich der Mehrfamilienhäuser abzudecken“, betonen die Autoren der Studie. Sie verweisen jedoch zugleich darauf, dass (Stand Mai 2024) laut Marktstammdatenregister bundesweit nur knapp 9.000 Mieterstromanlagen angemeldet sind.

Als Hemmnisse für die Nutzung von Mieterstrom benennt die Studie unter anderem die fehlenden technischen Voraussetzungen in vielen Bestandsgebäuden im Geschosswohnungsbau. Für die sogenannte Drittbelieferung sei beispielsweise eine verbrauchsbezogene Abgrenzung zwischen eigenem PV-Strom und zusätzlich benötigtem Strom aus dem Netz erforderlich. Das können zwar künftig virtuelle Summenzähler und Smart Meter leisten. Doch in vielen Gebäuden werden dafür teure Umbaumaßnahmen notwendig. Hinderlich sei auch, dass es bislang keine bundesweit einheitlichen Standards in der Zählermethode, der Abrechnung und den Meldeprozessen bei den über 900 Netzbetreibern gibt.

Zwar wurden in den vergangenen Jahren steuerliche Vereinfachungen geschaffen und diverse Verbesserungen verabschiedet, um das Mieterstrommodell attraktiver zu machen. Dennoch lautet das Fazit des IW Köln: „Ohne umfassende Reformen, die über das Solarpaket I hinausgehen, wird sich an dem Nischendasein des Mieterstroms nichts ändern.“ Das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sollte in Eigentümergemeinschaften der Standard werden, da der bürokratische Aufwand durch den Wegfall der Lieferantenpflicht sinkt, so die Empfehlung des IW Köln. „Um die Transaktionskosten des Wechselprozesses weiter zu senken und die Mitmachquoten der Mieter zu erhöhen, sollte die Vertragsfreiheit zukünftig auf Basis der Widerspruchslösung bestehen.“

Auch der VDIV Deutschland fordert weitere Vereinfachungen bei Solarstrom für WEG: „Die Eigentümergemeinschaften müssen in die Lage versetzt werden, einfach und ohne Nachteile befürchten zu müssen, Solarstrom zu produzieren. Sonst bleibt der Boom im Mehrfamilienhaus trotz großer Potenziale weiterhin aus“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Die Studie “Großes ungenutztes Potenzial beim Mieterstrom” können hier kostenlos downloaden.

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Ohne EH-40-Standard: Neues KfW-Programm für Neubauten

Bundestagsdrucksache 20/8661

Das Bundesbauministerium hatte im Zuge der Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 im Februar angekündigt, das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau von Wohngebäuden mit kleinen und mittleren Einheiten im Niedrigpreissegment“ (KNN) werde neben dem KfW-Programm für den klimafreundlichen Neubau (KFN) und der Kreditförderung Wohneigentum für Familien (WEF) die dritte Säule der Neubauförderung bilden (wir haben berichtet). Entgegen der damaligen Ankündigung wird nun jedoch die Erfüllung des EH-40-Standards nicht Voraussetzung für die Förderung werden. „Die Konditionen bei KNN entsprechen den Rückmeldungen aus der Branche, keinen EH40-Standard als Muss-Kriterium für die Energieeffizienz festzuschreiben, sondern den ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes, sowohl im Hinblick auf die THG-Emissionen als auch im Hinblick auf die Baukosten in den Blick zu nehmen. Diese Baukostenbegrenzung und eine Begrenzung der Wohnfläche in Abhängigkeit von der Anzahl der Räume sollen dazu beitragen, dass mehr neuer klimafreundlicher, kostengünstiger und flächeneffizienter Wohnraum gebaut wird“, erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).

Zusätzlich zu den vom Haushaltsausschuss zugesagten Mitteln soll es eine weitere Milliarde Euro geben, so die Einigung der Ampelfraktionen zum Bundeshaushalt 2025. Wann und mit welchen Bedingungen und Konditionen das Förderprogramm tatsächlich starten wird, ist bislang unklar. „Die Anpassungen werden derzeit abgestimmt“, heißt es aus dem Ministerium.

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