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ARGE-Studie: Vorschläge zur Reduzierung der Wohnungsbaukosten

Darin haben die Wissenschaftler zum einen die aktuellen Zahlen zu den Rahmenbedingungen am Immobilienmarkt und für den Wohnungsbau und zu den Wohnungsbedarfen zusammengetragen. Sie verweisen auf den aktuellen Fehlbedarf von bis zu 800.000 Wohnungen und darauf, dass 11 Prozent der Bevölkerung in überbelegten Wohnungen leben müsse, in Städten seien es mehr als 16 Prozent.

Zum anderen unterbreiten die Experten Vorschläge für „Regelstandards“ für Wohngebäude und Methoden zur Baukostensenkung. „Ein gesellschaftlicher Diskurs über angemessene Standards für den Wohnungsbau muss nun sofort geführt werden, da sich das aufgeschaukelte System aus deutscher Vollkaskomentalität und übermäßiger Funktionalitätserwartung an Wohnraum weder technisch noch ökonomisch realisieren lässt“, warnen sie. Für den Schlüssel für kostengünstiges, nachhaltiges, zukunftsfähiges und bezahlbares Errichten von Wohnraum halten die Autoren die angemessene Würdigung und Bezahlung der Leistung von Architekten, Planern und Ingenieuren. Des Weiteren empfehlen sie eine Überprüfung der ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Der Hebel des Klimaschutzes liege in der Dekarbonisierung der Energieträger, nicht „in der Nachkommastelle der eingesparten Kilowattstunde“. Normungsprozesse müssten im Blick auf ihre Auswirkungen auf die Baukosten überprüft werden.

Die Studie „Wohnungsbau 2024 in Deutschland: Kosten – Bedarf – Standards“ wurde im Auftrag des Verbändebündnisses Wohnungsbau erstellt und zum 15. Wohnungsbautag 2024 vorgestellt. Sie ist hier in voller Länge zu lesen.

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E wie einfach: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen im BMJ in Arbeit

Im Interview betonte der Justizminister, die hohen Baukosten lägen auch an den hohen Baustandards. Abstriche seien bei den Komfortstandards möglich, bei Brandschutz, Standsicherheit und Gesundheitsschutz hingegen dürfe es keine Nachlässigkeit geben. Weniger Kompliziertheit und mehr Flexibilität verspricht der von der Bundesarchitektenkammer favorisierte „Gebäudetyp E“ – E wie einfach und E wie experimentell. Die Idee ist: Die Schutzziele der Bauordnung – Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz – werden nicht berührt. Alles andere soll jedoch zwischen Bauherrn und Architekten gestaltet und vertraglich fixiert werden können. Voraussetzung für die Einführung eines solchen Standards ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort müsste rechtssicher festgeschrieben werden, dass es nicht per se ein Mangel ist, wenn bei Vereinbarung des Gebäudetyps E die technischen Baubestimmungen sowie weitere anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht in Gänze eingehalten werden. Eine solche Regelung würde für Planer und ausführende Betriebe das Haftungsproblem lösen. Die Bundesregierung hatte beim Wohngipfel im vergangenen September Leitlinien für den Gebäudetyp E bis zum Jahresende 2023 angekündigt.

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