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Haushalt 2026: Bundesbauministerium erhält leichten Mittelzuwachs für Bau- und Wohnprojekte

Der Haushaltsentwurf für 2026 sieht für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein leicht erhöhtes Budget vor. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) soll im kommenden Jahr rund 7,6 Milliarden Euro einsetzen können. Gegenüber dem Entwurf 2025 entspricht dies einem Zuwachs von etwa 226 Millionen Euro. Auch die erwarteten Einnahmen steigen von 176,8 auf 183,2 Millionen Euro.

Ein zentrales Handlungsfeld bleibt der soziale Wohnungsbau. Hierfür stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Milliardenhöhe zur Verfügung. Im Haushaltsentwurf 2026 sind Programmmittel in Höhe von vier Milliarden Euro veranschlagt, wovon 2,65 Milliarden Euro im kommenden Jahr ausgegeben werden sollen. Ziel ist es, die Wohnraumversorgung von Haushalten zu sichern, die am Markt keine angemessenen Angebote finden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte über das Wohngeld. Dafür sind rund 2,27 Milliarden Euro eingeplant. Diese Mittel dienen der Entlastung von Familien und Einzelpersonen, deren Einkommen oberhalb der Grundsicherung liegt, die jedoch bei steigenden Wohnkosten Unterstützung benötigen.

Darüber hinaus enthält der Etat Mittel für bereits bestehende Förderprogramme. Für die Ausfinanzierung des Baukindergeldes sind 808 Millionen Euro vorgesehen, um Familien beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Für die Wohnungsbauprämie sind weitere 220 Millionen Euro eingeplant.

Im Bereich Städtebauförderung stehen Programmmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Davon sollen etwa 600 Millionen Euro in die klassische Städtebauförderung, den Investitionspakt Sportstätten sowie Projekte zur Krisenbewältigung und Resilienzstärkung in Städten und Gemeinden fließen. Diese Maßnahmen sollen Städte und Kommunen bei der Bewältigung sozialer, wirtschaftlicher, demografischer und ökologischer Herausforderungen unterstützen.

Schließlich sieht der Haushaltsentwurf Investitionen in Bundesbauten vor. Für Baumaßnahmen in Berlin und Bonn sind insgesamt 184 Millionen Euro eingeplant. Allein für den Deutschen Bundestag in Berlin sind dabei rund 113 Millionen Euro neu vorgesehen.

Für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft sind die geplanten Mittel ein Signal für Kontinuität in der Förderung von Wohnraum und Stadtentwicklung, auch wenn der finanzielle Zuwachs moderat ausfällt. 

Den Entwurf finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/006/2100600.pdf

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Übergangsfrist endet: Verbrauchserfassung bei zentralen Wärmepumpen ab Oktober 2025 Pflicht

Mit dem Ablauf der Übergangsfrist am 30. September 2025 tritt eine wesentliche Änderung für Betreiber zentraler Wärmepumpenanlagen in Mehrfamilienhäusern in Kraft. Ab dem 1. Oktober 2025 ist es verpflichtend, den Stromverbrauch für Heizzwecke verbrauchsabhängig zu erfassen und gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern transparent abzurechnen.

Die Änderung geht auf die Novelle der Heizkostenverordnung zurück, die bereits seit 1. Oktober 2024 gültig ist. Mit ihr wurde das sogenannte Wärmepumpen-Privileg abgeschafft. Dieses Privileg ermöglichte es bislang, den Stromverbrauch zentraler Wärmepumpenanlagen pauschal oder nach Wohnfläche auf die Mieterinnen und Mieter zu verteilen, ohne eine exakte Verbrauchserfassung vorzunehmen.

Für Immobilienverwaltungen bedeutet die Neuregelung organisatorischen und technischen Handlungsbedarf. Spätestens bis zum Ende der Übergangsfrist müssen geeignete Messeinrichtungen, beispielsweise Unterzähler oder digitale Messsysteme, installiert und in Betrieb genommen werden. Die Pflicht gilt ausschließlich für zentrale Wärmepumpen, die mehrere Wohneinheiten versorgen. Bei dezentralen Anlagen in einzelnen Wohnungen oder Einfamilienhäusern bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

Ziel der neuen Vorgabe ist es, Transparenz zu schaffen und einen stärkeren Anreiz zum sparsamen Umgang mit Energie zu setzen. Verbrauchsabhängige Abrechnungssysteme sind aus Sicht der Gesetzgebung ein zentrales Instrument, um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu fördern. Insbesondere in Zeiten steigender Energiekosten sollen Nutzerinnen und Nutzer in die Lage versetzt werden, ihren Energieverbrauch besser nachzuvollziehen und aktiv zu steuern.

Die Pflicht zur individuellen Verbrauchserfassung stellt damit nicht nur eine regulatorische Anpassung dar, sondern auch eine Chance, die Modernisierung der Mess- und Abrechnungssysteme im Gebäudebestand voranzutreiben. 

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