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Klimaschutzprogramm 2026: Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung definiert konkrete Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und gibt einen strategischen Rahmen für die kommenden Jahre vor. Im Entwurf wird der Gebäudesektor nicht nur als ein zentrales Emissionsfeld identifiziert, sondern auch als einer, in dem deutlich verstärkte politische und finanzielle Impulse notwendig sind, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. 

Ein Punkt liegt auf der Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Geplant ist eine soziale Ausgestaltung dieser Förderung, die Zugangsbarrieren senken und insbesondere einkommensschwächere Eigentümergruppen adressieren soll. Ziel ist es, energieeffiziente Modernisierungen zu stärken und gleichzeitig eine klare Ausrichtung auf Klimaschutzwirkung und soziale Verträglichkeit sicherzustellen. Damit soll die Sanierungsdynamik im Bestand erhöht und die Klimaneutralität von Bestandsgebäuden langfristig unterstützt werden. 

Ein weiterer Kernpunkt ist die Dekarbonisierung kommunaler Wärmenetze. Der Entwurf sieht vor, innovative Ansätze zur klimafreundlichen Umstellung bestehender Wärmesysteme zu fördern und den Ausbau klimaneutraler Wärmeversorgungsstrukturen zu beschleunigen. Diese Maßnahme ist von hoher Relevanz für Quartierslösungen und die Entwicklung zukunftsfähiger Wärmeversorgungskonzepte im Immobilienbestand. 

Darüber hinaus beinhaltet der Klimaschutzplan flankierende sektorübergreifende Maßnahmen. Hierzu zählen beispielsweise regulatorische Verbesserungen, Energieeffizienzprogramme und spezifische Unterstützungsangebote für Verwalter und Eigentümer, die energetische Sanierungs- und Modernisierungsprojekte planen und umsetzen. Diese Maßnahmen sollen strukturelle Hemmnisse reduzieren und Anreize für Investitionen setzen. 

Das neue Programm steht im Kontext der übergeordneten Verpflichtungen aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz und der EU-Klimaziele. Ziel ist es, nationale Emissionspfade verbindlich einzuhalten und die sektoralen Lücken zu schließen, die insbesondere im Gebäudesektor weiterhin bestehen. Die geplanten Maßnahmen im Klimaschutzprogramm bieten eine verbesserte Planungs- und Investitionsgrundlage für Akteurinnen und Akteure in der Immobilienwirtschaft. 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

HKVO: Umrüstung auf fernauslesbare Messgeräte bis 31. Dezember 2026 verpflichtend

Wer Beschlüsse aufschiebt, riskiert Engpässe bei Fachbetrieben und damit Verzögerungen bei der Umsetzung. Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind nicht ausgeschlossen.

Umsetzung läuft, aber nicht flächendeckend

Zuletzt zeigte eine Umfrage des VDIV Deutschland unter mehr als 300 Immobilienverwaltungen ein gemischtes Bild: Zum Zeitpunkt der Befragung im Februar 2025 verfügten 58 Prozent der verwalteten WEG-Einheiten und 61 Prozent der verwalteten Miet-Einheiten bereits über die vorgeschriebene fernablesbare Technik. Zwar zeigten sich 81 Prozent der befragten Verwaltungen zuversichtlich, die Frist einhalten zu können, jedoch nannten 55 Prozent den Mangel an verfügbaren Dienstleistern als größte Herausforderung.

Auch bei den unterjährigen Verbrauchsinformationen besteht Nachholbedarf. 2025 erhielten lediglich 32 Prozent der Wohnungseigentümer und 39 Prozent der Mieter diese Informationen regelmäßig. Besonders kleinere Verwaltungen stehen vor strukturellen Problemen: 39 Prozent der Unternehmen mit weniger als 400 verwalteten Einheiten stellten keine unterjährigen Verbrauchsinformationen bereit.

Transparenz steigt, Effizienzgewinne bleiben begrenzt

43 Prozent der Verwaltungen berichten von einer erhöhten Transparenz für Eigentümer und Mieter durch die neuen Informationspflichten. Eine messbare Verbesserung der Energieeffizienz sehen jedoch nur 11 Prozent.

VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler mahnt zur zügigen Beschlussfassung: Die Frist sei eindeutig, Verzögerungen durch ausgebuchte Dienstleister absehbar. Verwaltungen und Gemeinschaften sollten daher jetzt handeln, um rechtliche Risiken und organisatorische Engpässe zu vermeiden.

Die vollständige Studie sowie weitere Informationen finden Sie unter https://vdiv.de/immobilienverwaltung/verwalter-monitor

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