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Wärmepumpen-Förderung vor Reform: Bundesregierung prüft Einkommensgrenzen und Kürzungen

Die Bundesregierung diskutiert über mögliche Anpassungen bei der Förderung von Wärmepumpen. Hintergrund ist die Suche nach Einsparpotenzialen im Bundeshaushalt ab 2026. Während die Heizungs- und Sanierungsförderung im Klima- und Transformationsfonds mit derzeit rund 15 Milliarden Euro jährlich zu den größten Posten gehört, mehren sich Stimmen, die Fördermittel stärker zu fokussieren.

Konkret steht die Einführung einer Einkommensgrenze im Raum. Bisher profitieren Haushalte unabhängig vom Einkommen von Zuschüssen für den Heizungstausch. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ermöglicht Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Davon entfallen 30 Prozent auf einen Einkommensbonus für Haushalte mit bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen. Nach oben gibt es im Augenblick aber keine Grenze: Auch wer beispielsweise 150 000 Euro jährlich erwirtschaftet, erhält gewisse prozentuale Zuschüsse zum Heizungstausch – ein Punkt, der politisch zunehmend in die Kritik gerät.

Politische Vertreter aus Union und SPD schlagen daher vor, die Förderung für Besserverdienende einzuschränken oder teilweise auf steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten umzustellen. Damit sollen Haushalte mit hohen Einkommen künftig weniger direkte Zuschüsse erhalten. Die Bundesregierung betont zwar, dass die Heizungsförderung grundsätzlich fortgeführt wird, stellt aber gleichzeitig eine Neuausrichtung in Aussicht. Diese soll eng mit einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes verbunden sein.

„Für die Immobilienwirtschaft bringt die Debatte erneut Unsicherheit. Eigentümerinnen, Eigentümer und Verwalter benötigen Planbarkeit, um Sanierungsentscheidungen zuverlässig treffen zu können“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Besonders kritisch ist, dass ein abrupter Systemwechsel zu noch größerer Zurückhaltung bei Investitionen in den Heizungstausch führen könnte.“ Bereits jetzt sind lange Lieferzeiten und Fachkräftemangel bei der Installation von Wärmepumpen eine Herausforderung. Klar ist: Die Richtung der Wärmepumpen-Förderung wird nicht nur über finanzielle Spielräume des Bundeshaushalts bestimmen, sondern auch über die Geschwindigkeit, mit der die Wärmewende im Gebäudebestand voranschreitet.

Befürworter einer Reform argumentieren, dass Fördermittel zielgerichteter eingesetzt werden müssen, um Haushalte mit begrenztem Einkommen stärker zu unterstützen. Kritiker warnen hingegen vor einem Dämpfer für die Wärmewende. Ohne attraktive Anreize könnte die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme ins Stocken geraten – mit Folgen für die Klimaziele im Gebäudesektor.

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Klimaschutzbericht 2025: Emissionen sinken zwar, Gebäude- und Verkehrssektor verfehlen dennoch Ziele

Die Bundesregierung hat ihren Klimaschutzbericht 2025 vorgelegt. Demnach sind die Treibhausgasemissionen in Deutschland im Jahr 2024 deutlich gesunken. Mit insgesamt 649 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten liegen die Emissionen um rund 23 Millionen Tonnen beziehungsweise 3,4 Prozent niedriger als im Vorjahr. Damit wurde die für 2024 zulässige Gesamtemissionsmenge von 693,4 Millionen Tonnen klar unterschritten.

Der größte Beitrag zur Reduktion kam aus der Energiewirtschaft. Hier verringerten sich die Emissionen um 17,6 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Auch in anderen Sektoren gab es Rückgänge. Allerdings verfehlten die Bereiche Gebäude und Verkehr ihre Ziele erneut deutlich. Im Gebäudesektor wurde die erlaubte Jahresmenge um 4,7 Millionen Tonnen überschritten, im Verkehrssektor sogar um 18,1 Millionen Tonnen.

Für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft sollte die erneute Zielverfehlung im Gebäudebereich ein Signal sein. Trotz vielfältiger Förderprogramme und regulatorischer Maßnahmen bleibt der Handlungsdruck hoch. Vor allem die energetische Sanierung im Bestand, die Effizienzsteigerung durch moderne Heiztechnik sowie die Digitalisierung der Verbrauchserfassung gelten als Hebel, um den Gebäudesektor wieder auf Kurs zu bringen.

Der Bericht betont, dass die nationalen Klimaziele für 2030 grundsätzlich noch erreichbar sind. Voraussetzung sei jedoch die konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen. Der Expertenrat für Klimafragen hat in seinem Prüfbericht zu den Projektionsdaten 2025 bestätigt, dass ohne zusätzliche Anstrengungen insbesondere die Sektoren Gebäude und Verkehr weiterhin problematisch bleiben.

Die Bundesregierung plant daher, bis Ende des Jahres ein neues Klimaschutzprogramm vorzulegen. Dieses soll zusätzliche Maßnahmen definieren, die gezielt in den Bereichen Gebäude und Verkehr ansetzen. Für die Immobilienverwaltung bedeutet das: Es ist mit weiteren Vorgaben zu Effizienzstandards, Nachrüstpflichten und Förderimpulsen zu rechnen.

Der jährliche Klimaschutzbericht basiert auf den Treibhausgasinventardaten des Umweltbundesamtes sowie den aktuellen Projektionsdaten. Er zeigt, dass Fortschritte erzielt werden, die Transformation jedoch noch nicht ausreichend ist. 

Die Unterrichtung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/21/012/2101250.pdf 

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