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Solarpaket I: Unpraktikabel für 26 Prozent des Wohnungsbestandes – Millionen Bundesbürger betroffen

Die Förderung des Solarstromausbaus ist ein wichtiger Schritt für den Erfolg der Klimawende. Es ist daher sinnvoll, Regelungen zu entwickeln, die die Versorgung von Gebäuden mit Solarstrom fördern. Die geplanten Erleichterungen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Balkonen gemäß dem Solarpaket I stoßen jedoch in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) auf Hindernisse, die eine zeitnahe Umsetzung verhindern. Dadurch bleiben etwa 26 Prozent des Wohnungsbestandes von dieser Möglichkeit ausgeschlossen, was Millionen von Bundesbürgern weiterhin von günstigerer Energieversorgung benachteiligt.

Jede Installation, sei es ein Steckersolargerät oder eine PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses, erfordert einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Sowohl das Dach als auch Balkone oder Fassaden sind Teil des gemeinschaftlichen Eigentums, was zu einem zentralen Problem führt. Zum Beispiel können Balkonkraftwerke gemäß geltendem Wohnungseigentumsrecht ohne besondere Begründung abgelehnt werden. Dies würde sich erst ändern, wenn sie als privilegierte Maßnahme gemäß § 20 WEG eingestuft werden.

Dies gestaltet sich jedoch als langwierig und kompliziert, insbesondere aufgrund der traditionellen jährlichen Präsenz-Eigentümerversammlung, die als Entscheidungsgremium fungiert.

Eine potenzielle Lösung bietet die Einführung virtueller Eigentümerversammlungen, die eine unterjährige, praktikable und preiswerte Versammlungsform darstellen würde. Derzeit berät der Rechtsausschuss, ob und wie es zu einer Umsetzung kommen kann. Im Hinblick auf ein eine gerechte und effiziente Energieversorgung und zur Verhinderung von „Standortnachteilen“ für WEG wäre eine zeitnahe Lösung angebracht.

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0,7 Prozent: Sanierungsrate im Gebäudebestand muss sich verdoppeln

Darüber, wie hoch die Sanierungsrate tatsächlich sein muss, um Deutschland bis 2045 klimaneutral werden zu lassen, bestehen unterschiedliche Prognosen: Ein Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums von 2022 rechnet damit, dass jährlich 1,7 bis 1,9 Prozent aller Wohngebäude energetisch saniert werden müssen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht sogar von 2 Prozent aus. Etwa 50 Jahre würde es damit dauern, den gesamten Bestand zu sanieren – viel zu lange.

Für 2024 wird ein Stagnieren der Quote bei etwa 0,69 Prozent erwartet. Grund dafür: Es werden immer weniger neue Häuser gebaut, weniger Menschen ziehen um und in der Folge wird weniger saniert, so B+L. Aber auch die sonstigen Rahmenbedingungen rund um energetische Sanierung scheinen nicht auszureichen, um hier einen Fortschritt zu erreichen. Für den WEG-Bestand wurden leider keine separaten Zahlen ausgewiesen aber aufgrund der langwierigen Beschlussfassung ist davon auszugehen, dass die Quote hier unter 0,2 Prozent liegt.

Ob die Politik den Ernst der Lage nun wirklich begriffen hat, ist ernsthaft anzuzweifeln. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in der Konsequenz der Studienergebnisse zwar die Dialogreihe „Gebäude-Sanierungs-Kompass“ ins Leben gerufen – einige wichtige Immobilienverbände sind allerdings gar nicht erst eingeladen worden. „Wer so ein Format ohne Immobilienverwaltungen und weitere relevante Vertreter der Branche veranstaltet zeigt, dass es mit dem Ziel, Sanierungsraten zu erhöhen nicht besonders weit her sein kann. Ohne WEG und Mehrfamilienhäuser mitzunehmen und ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen, wird es keinen klimaneutralen Gebäudebestand geben“, mahnt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Auch bei Fördermitteln sind sowohl WEG als auch Vermieterinnen und Vermieter durch spätere Antragsstarts benachteiligt. Von der immer noch fehlenden Option, sich unterjährig kurzfristig virtuell zu versammeln um Sanierungsprojekte voranzutreiben ganz zu schweigen. So sehe ich schwarz für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045“, konstatiert Kaßler.

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