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Bundeshaushalt 2025 sorgt für Unsicherheit: Weitere Milliarden-Kürzungen bei der Förderung für energieeffiziente Gebäude geplant

Diese Kürzungen betreffen das Programm „Bundesförderung energieeffiziente Gebäude“ (BEG), das mit rund 14,4 Milliarden Euro den größten Anteil der KTF-Mittel für 2025 ausmacht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstreicht zwar, dass diese Förderung trotz der nun bekannt gewordenen Kürzungen „ohne Abstriche“ fortgeführt werde – trotzdem wächst die Unsicherheit darüber, ob die Mittel tatsächlich ausreichen, um alle geforderten Maßnahmen zu finanzieren. Bereits in der Vergangenheit kam es vor, dass Förderprogramme kurzfristig gestoppt, gekürzt oder gestrichen wurden, beispielsweise das KfW-Programm zum Ausbau der Elektromobilitäts-Ladeinfrastruktur oder erst in der vergangenen Woche die Halbierung der Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Daneben sorgen auch verzögerte Förderstarts und unterschiedliche Antragsfristen, wie bei der BEG-EM-Förderung zum Heizungstausch, für Unsicherheit bei Eigentümern und Immobilienverwaltungen.

Haushaltspolitiker der Koalition argumentieren zwar, dass nicht alle Fördertöpfe des KTF vollständig ausgeschöpft würden und eine Umschichtung der Mittel möglich sei. Dennoch bleibt unklar, ob diese Umverteilungen ausreichen, um alle Förderprogramme offen zu halten und im Ergebnis die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

Der Bedarf an Fördermitteln wird jährlich neu berechnet und an die aktuellen Auszahlungsprognosen angepasst. Doch angesichts der Kürzungen stellt sich die Frage, ob die Förderungen in den kommenden Jahren weiterhin ausreichend finanziert werden können und wo der Rotstift als nächstes angesetzt wird, wenn das nicht gelingt. Mit der Kabinettsvorlage zum Bundeshaushalt 2025, die im Umlaufverfahren beschlossen wurde, signalisiert die Bundesregierung zwar ihre Absicht, die Förderkulisse aufrechtzuerhalten, doch die bestehenden finanziellen Engpässe lassen Zweifel an der langfristigen Sicherstellung der Mittel aufkommen.

„Die jetzige Haushaltsdebatte und die erneut verknappten Mittel fügen sich nahtlos in die andauernde Unsicherheit hinsichtlich der Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen ein. Das monatelange Hin und Her bei der Förderung für Einzelmaßnahmen nach der BEG, die kurzfristigen Antrags- und Auszahlungsstopps in diversen Programmen, die fortlaufende Benachteiligung von WEG in dem nach dem Windhundprinzip funktionierenden Fördersystem – all das führt zu großer Verunsicherung bei Eigentümern und letztendlich zum Aufschieben von Sanierungsentscheidungen”, bewertet Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV-Deutschland, die Situation. 

 

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Mittel für Förderprogramm “Jung kauft Alt” freigegeben

Das zuständige Bundesbauministerium hat angekündigt, rechtzeitig vor Start des Programms über die konkreten Förderkonditionen zu informieren. Berichten zufolge können Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro und mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen zinsgünstigen Kredit erhalten. Für jedes weitere Kind erhöht sich das zulässige Haushaltseinkommen um 10.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Familie eine Bestandsimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H erwirbt, diese innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 70 EE saniert und dann mindestens fünf Jahre lang selbst bewohnt. Die Kredithöhe beträgt 100.000 Euro bei einem Kind, 125.000 Euro bei zwei Kindern und 150.000 Euro bei Familien mit drei und mehr Kindern. Förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Für die Sanierung darf die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) genutzt werden. Für das Programm KfW-Kredit 308 sind im Bundeshaushalt 2024 rund 350 Millionen Euro vorgesehen.

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