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Schrottimmobilien: Bundesregierung will Missbrauch vorbeugen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die gerichtliche Verwaltung solcher Grundstücke zu beantragen. Nach Anordnung der gerichtlichen Verwaltung würden Miet- und andere Einkünfte aus dem Grundstück nicht mehr an den Ersteher, sondern an den gerichtlich bestellten Verwalter gezahlt. Dies soll verhindern, dass überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abgegeben werden, um als Eigentümer ohne Kaufpreiszahlung Nutzen daraus zu ziehen.

Nun hat der Bundesrat den Regierungsentwurf beraten. In seiner Stellungnahme schlägt er vor, dass Gemeinden die Möglichkeit zur Beantragung der gerichtlichen Verwaltung nur erhalten sollen, wenn dies von der Momentan wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung diskutiert, der darauf abzielt, gegen die missbräuchliche Ersteigerung von Schrottimmobilien vorzugehen. Diese betrifft Fälle, in denen Gebäude bei Zwangsversteigerungen erworben werden, jedoch der Kaufpreis nie bezahlt wird, während der Ersteher dennoch Einkünfte aus der Immobilie erzielt, beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies ist möglich, da der Ersteher bereits mit Zuschlagserteilung und nicht erst mit der Eintragung ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.

Nun hat der Bundesrat den Regierungsentwurf beraten. In seiner Stellungnahme schlägt er vor, dass Gemeinden die Möglichkeit zur Beantragung der gerichtlichen Verwaltung nur erhalten sollen, wenn dies von der jeweiligen Landesregierung durch Erlass einer Rechtsverordnung genehmigt wird. Dieser Vorschlag basiert auf der Einschätzung, dass die Anwendungsfälle für das Gesetz begrenzt und regional überschaubar sind. Andernfalls könnte es zu höheren Kosten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren im gesamten Bundesgebiet kommen, da stets mit der Möglichkeit der Bestellung einer gerichtlichen Verwaltung gerechnet werden müsste.

Die Stellungnahme zum Regierungsentwurf wurde der Bundesregierung übermittelt, die in den kommenden Wochen eine Gegenäußerung verfassen wird. Anschließend werden alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Die Stellungnahme des Bundesrats finden Sie hier.

 

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Treibhausgasemissionen sinken deutlich: Deutschland auf Kurs zu den Klimazielen

Laut Dirk Messner, Präsident des UBA, hat vor allem der erfolgreiche Ausbau erneuerbarer Energien zu diesem Rückgang beigetragen. Dieser Erfolg ist besonders bemerkenswert, da trotz der Befürchtungen während des Ukraine-Krieges keine Renaissance der Kohle- und fossilen Energieträger stattgefunden hat.

Insbesondere in den Bereichen Energie und Industrie wurden mehr Treibhausgase eingespart als von den Klimazielen gefordert. Weniger Kohlestrom und der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien haben hierzu maßgeblich beigetragen. Der Projektionsbericht des UBA gibt zudem Anlass zum Optimismus: Die Prognosen zeigen, dass das deutsche Klimaziel für 2030 von einer Reduzierung der Treibhausgase um knapp 64 Prozent im Vergleich zu 1990 greifbar ist. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betont, dass Deutschland erstmals auf Kurs liegt, die Klimaschutzlücke zu schließen.

Allerdings gibt es noch Handlungsbedarf in den Bereichen Gebäude und Verkehr, um die Klimaziele zu erreichen. Maßnahmen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude und das Gebäudeenergiegesetz sollen hier weitere Fortschritte ermöglichen. Wie der VDIV Deutschland bereits mehrfach angemahnt hat, stehen die Vorzeichen hier aktuell eher schlecht: Die Förderbedingungen sind unsicher und benachteiligen Wohnungseigentümergemeinschaften – Förderungen starten später oder können aufgrund langwieriger Entscheidungsfindung nicht wahrgenommen werden. Kommt hier nicht bald eine Erleichterung, wie beispielsweise durch das Einführen der virtuellen Eigentümerversammlung als zusätzliche Option, um unterjährig schneller Beschlüsse zu fassen, dann werden WEG weiterhin kaum an der Klimawende im Gebäudebestand partizipieren.

Die Auswertung des Umweltbundeamts finden Sie hier.

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