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Bundestag fordert Erhöhung der Mittel für die Städtebauförderung

Für die Städtebauförderung stehen im Haushalt 790 Millionen Euro zur Verfügung. Das Parlament fordert die Bundesregierung durch den Beschluss des Antrags auf, die Bundesmittel in den kommenden Jahren „entsprechend der städtebaulichen Bedarfe und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiter zu stärken und perspektivisch zu erhöhen“. Mit den Ländern sollen auch künftig mehrjährige Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Dies soll ihnen einen flexibleren und längerfristigen Umgang mit den Fördermaßnahmen und -projekten ermöglichen.

Zur Begründung verweist der Antrag auf die zahlreichen, hoch komplexen Herausforderungen, vor denen die Kommunen bei der Umsetzung einer nachhaltigen, zukunftsgerichteten Stadtentwicklung stehen. Als Beispiele werden Klimawandel und die notwendige Klimaanpassung, Digitalisierung, Mobilitätswende, der Strukturwandel in den Innenstädten und der Arbeitswelt genannt. Zentral sei es zudem, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und neu zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt der Städte und Regionen mit einem guten, sicheren und gesunden Lebensumfeld für alle zu sichern.

Anlässlich des Tages der Städtebauförderung am 4. Mai 2024 hatte das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) aktuelle Zahlen und Fakten veröffentlicht. Danach hat der Bund seit Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes im Jahr 1971 insgesamt 22,4 Milliarden Euro in die Städtebauförderung gesteckt. 12,1 Milliarden Euro flossen in die alten Bundesländer, seit 1990 rund 10,3 Milliarden in die neuen. 47 Prozent der Mittel kommen ländlichen und 53 Prozent städtischen Räumen zu Gute. In der Regel beteiligen sich Bund, Land und Kommune zu je einem Drittel an der Städtebauförderung. 1 Euro Städtebauförderung zieht durchschnittlich 7 Euro private oder öffentliche Bauinvestitionen nach sich. Seit 2020 besteht die Städtebauförderung aus drei Programmen: „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

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Bundestag und Bundesrat beschließen Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes

In der Gesetzesbegründung wird darauf verwiesen, dass nach wie vor volle Transparenz über die Klimaschutzerfolge in den Sektoren gewährleistet sei. Anders als bislang solle der Fokus jedoch nicht auf Zielverfehlungen liegen. Ziel sei, die Treibhausgasemissionen dort zu mindern, wo es die größten Einsparpotentiale gibt. Mit der KSG-Novelle wird auch die Stellung des Expertenrates für Klimafragen gestärkt. Als zentrales Klimaziel gilt weiterhin: Bis 2045 soll Deutschland weitgehend treibhausgasneutral sein. Bis 2030 soll das Etappenziel der Reduktion um 65 Prozent erreicht werden.

Der Änderung des Klimaschutzgesetzes waren monatelange Debatten vorausgegangen. Einen Tag vor der Bundestagsabstimmung hatte das Bundesverfassungsgericht den Antrag des Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann (CDU) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Er wollte erreichen, dass das Gericht die zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die Abstimmung untersagt.

Ergänzend verabschiedete der Bundesrat eine Entschließung (Drucksache 199/24). Darin fordern die Länder eine Nachsteuerungspflicht, sobald absehbar sein, dass die Klimaziele verfehlt werden.

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