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Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben können bis Ende 2022 digital bleiben

Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett die Corona-Sonderregelungen im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) verlängert. Die erforderliche öffentliche Beteiligung bei Bauvorhaben kann somit bis Ende 2022 weiterhin digital und ohne physische Treffen erfolgen. Der Wohnungsbau soll hierdurch beschleunigt werden.

Bundestag und Bundesrat hatten am 14.5.2020 dem „Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ zugestimmt. Die Initiative ging aus vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Das Gesetz war zunächst befristet bis zum 31. März 2021, mit dem Kabinettsbeschluss werden die angepassten PlanSiG-Regelungen bis Ende 2022 verlängert.

„Digitale Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sorgen derzeit dafür, dass wichtige private und öffentliche Investitionen trotz der Pandemie nicht ins Stocken geraten, zum Beispiel beim Wohnungsbau“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Denn normalerweise ist für viele Planungs- und Genehmigungsverfahren z. B. beim Einsehen von Unterlagen und bei Erörterungs- und Anhörungsterminen die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich – Verfahrensschritte, die aus Gründen des Infektionsschutzes seit längerer Zeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden können. Daher wurden vorübergehende Ersatzmöglichkeiten geschaffen, z.B. Internetveröffentlichungen und Online-Konsultationen. Die Beteiligten erhalten durch die Sonderregeln mehr Freiraum für digitale, analoge und hybride Verfahrenslösungen. Etwa die Veröffentlichung von Unterlagen und Entscheidungen geht zwar online, diese müssen aber zusätzlich analog publiziert werden.

Durch die Verlängerung des digitalen Beteiligungsverfahrens können zudem weitere Erfahrungen mit digitalen Planungsverfahren gesammelt werden. Die Evaluation des Gesetzes wird dadurch auf eine breitere Datengrundlage gestellt. Auf Basis der Ergebnisse wird die Bundesregierung dann darüber entscheiden, ob die Regeln – wie vielfach gefordert – dauerhaft gelten sollen.

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Baukindergeld: Bereits 310.000 Zusagen

Exakt 309.948 Anträge auf Baukindergeld hat die KfW seit Start des Programms im September 2018 bis Ende 2020 genehmigt. Rund 6,5 Milliarden Euro an Fördergeldern wurden in diesem Rahmen bislang ausgeschüttet. Entgegen der Befürchtungen profitieren nicht nur Besserverdienende: 75 Prozent der Antragsteller haben laut KfW ein durchschnittliches Einkommen von weniger als 50.000 Euro brutto.

„Das Baukindergeld hat sehr vielen – vor allem jungen – Familien geholfen, ein Eigenheim zu finanzieren. Damit kommt es genau bei denjenigen an, denen es am meisten hilft“, so KfW-Vorstandsmitglied Ingrid Hengster.

Den Angaben der Förderbank zufolge erhielten 2020 insgesamt 124.731 Familien eine Zusage für Baukindergeld in einer Gesamthöhe von 2,6 Milliarden Euro. Die Zahl der Anträge habe ab September deutlich zugenommen – allein im Dezember seien 21.000 Anträge eingegangen. Viele Antragsteller seien vermutlich davon ausgegangen, dass die Förderung Ende 2020 auslaufe. Tatsächlich können noch bis Ende 2023 Anträge auf die staatliche Förderung gestellt werden. Darüber hinaus wurde der ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 befristete Förderzeitraum verlängert, da die Corona-Pandemie zu Verzögerungen beim Immobilienerwerb sowie beim Bau führte: Beantragt werden kann das Baukindergeld nun, wenn bis zum 31. März 2021 der Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben wurde oder die Baugenehmigung vorliegt (» der VDIV berichtete). Seit 22. Januar müssen Antragsteller zusätzlich zum Grundbucheintrag Kaufverträge und Baugenehmigungen einreichen.

In das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen flossen bislang die mit Abstand meisten Baukindergeld-Zuschüsse: Dort wurden seit 2018 gut 64.400 Familien mit fast 1,4 Milliarden Euro gefördert. Aber auch in Bayern (47.572 Zusagen/knapp eine Milliarde Euro), Baden-Württemberg (41.786/909 Millionen Euro) und Niedersachsen (37.100/788 Millionen Euro) wurde das Baukindergeld rege nachgefragt.

Seit dem 18. September 2018 können Familien für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie den staatlichen Zuschuss beantragen. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt wird das Geld in zehn Jahresraten zu je 1.200 Euro. Insgesamt stehen bundesweit 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

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