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EU genehmigt Mieterstromgesetz

Die Europäische Kommission hat da Mieterstromgesetz beihilferechtlich genehmigt. Das Gesetz trat bereits im Juli 2017 in Kraft. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, könne die Förderung jetzt starten.

Mit der Regelung wird der Ausbau der Solarenergie auf Miethäuern unterstützt. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch, dass der Strom auf dem Dach erzeugt wird und an Endverbraucher im Gebäude selbst oder in unmittelbaren räumlichem Zusammenhang geliefert wird (der » DDIV berichtete » hier und » hier…). Nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt.

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Einführung von Smart Metern verzögert sich

Vorgesehen war, dass bereits ab 2017 erste größere Stromverbraucher mit neuen und vernetzten Stromzählern, sog. Smart Metern, ausgestattet werden. Dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zufolge, sei jedoch nicht vor Mitte 2018 mit der Einführung zu rechnen.

Grund hierfür seien die Kommunikationseinheiten der Geräte, die noch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden müssen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt, so dass sich der Zeitplan weiter verzögere.

Laut Gesetz müssen herkömmliche Stromzähler bereits ab diesem Jahr gegen Smart Meter ausgetauscht werden. Sie sollen Haushalte beim Stromsparen helfen. Bis 2032 sind Netzbetreiber angewiesen, alte Stromzähler auszutauschen. Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von unter 6 000 Kilowattstunden erhalten dann einen digitalen, aber nicht vernetzten, Zähler.

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