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Bund verfehlt Klimaziele für eigene Liegenschaften

Die energetische Sanierung der energierelevanten Liegenschaften des Bundes stockt. Bisher ist bei den betroffenen Gebäuden noch keine energetische Sanierung abgeschlossen worden. Das ging aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.

Das Ziel, den Wärmebedarf bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren, sei zeitlich nicht zu realisieren. Bisher seien nur in einem kleinen Teil der Gebäude entsprechende Planungen und Maßnahmen angestoßen worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Nach Angaben der FDP-Fraktion sind insgesamt rund 2.200 Liegenschaften betroffen. Das Bundesbauministerium erklärte, die Maßnahmen stockten, da die Bundesregierung den Energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB) noch nicht beschlossen hat. Dennoch hält das Ministerium an den Energieeinsparzielen fest. So werden Neubauten der öffentlichen Hand gemäß der EU-Gebäuderichtlinie als sogenannte Niedrigstenergiegebäude erbaut.

2015 erklärte die damalige Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD), dass der Bund den Heizenergiebedarf in seinen Gebäuden bis 2020 um ein Fünftel gegenüber 2010 zu reduzieren. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf um 80 Prozent gesenkt werden.

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Große Koalition einigt sich beim Mietrecht

SPD und Union haben ihren Streit über neue gesetzliche Regelungen beim Mietrecht beigelegt. Im Koalitionsausschuss einigten sie sich über den Entwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley. Dabei mussten beide Seiten Kompromisse eingehen.

Das sogenannte Mietrechtsanpassungsgesetz sah unter anderem das Absenken der Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent vor – und zwar bundesweit. Dieser Vorschlag stieß bei der CDU auf Kritik. Der Konsens sieht nun vor, dass das Absenken der Umlage nur in angespannten Wohnungsmärkten greift.

Auch bei der umstrittenen Mietpreisbremse wurde eine Einigung erzielt. Hier konnte sich Barley durchsetzen, die mit ihren Vorschlägen teilweise über den Koalitionsvertrag hinausging. Sie wollte die Auskunftspflicht des Vermieters über die Miete des Vormieters auch auf die Erstvermietung nach Neubau, umfangreiche Modernisierungen und den Bestandsschutz ausdehnen, wenn die ursprüngliche Miete 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Hier bewegte sich die CDU, dies zunächst nur für den Bestandsschutz akzeptierte.

Am kommenden Mittwoch soll die Gesetzesvorlage im Bundeskabinett beschlossen werden.

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