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Bestellerprinzip weiterhin auf dem Prüfstand

Die Bundesregierung prüft derzeit vertieft, ob und wie sich das Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf übertragen lässt. Das geht aus einer Antwort (BT-Drs.: 19/4698) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs.: 19/4306) der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor. Die Koalition will die Nebenkosten beim Immobilienerwerb senken, wie sie auch im Eckpunktepapier zum Wohngipfel festgelegt hatte. Hierzu würden der Antwort auf die Kleine Anfrage zufolge verschiedene Optionen erwogen. Für die Vermietung gilt das Bestellerprinzip bereits seit dem 1. Juni 2015 und habe zu der beabsichtigten finanziellen Entlastung der Mieter geführt.

In ihre Prüfung beziehe die Bundesregierung die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz der Kaufinteressenten, das Kostensenkungspotenzial auf Seiten der Käufer sowie die weiteren Vor- und Nachteile für private Käufer und Verkäufer von Immobilien ein. Dabei würden auch Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten nach Möglichkeit berücksichtigt. Konkrete Aussagen zu einem Zeitplan oder zu den Präferenzen der Regierungen seien derzeit noch nicht möglich. 

In der Antwort heißt es weiterhin, dass die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich  entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geprüft werde. Zuletzt hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages einen Antrag der FPD-Fraktion abgelehnt, einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro pro Person einzuführen, um mehr Familien in Wohneigentum zu bringen (» der DDIV berichtete…).

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Netzwerken auf höchstem Niveau: Das war die Expo Real 2018

Alle Jahre wieder trifft sich das „Who is Who” der Immobilienwirtschaft auf der Expo Real in München – der größten Fachmesse für Immobilien und Investitionen. Der DDIV war am Stand der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) vertreten und diskutierte mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Medien aktuelle immobilienwirtschaftliche Entwicklungen.

An bewährter Stelle in Halle B2 eröffnete der BID-Vorsitzende Jürgen Michael Schick gemeinsam mit Gunther Adler, Staatssekretär im BMUB, den Stand der Arbeitsgemeinschaft. Im Anschluss startete die hochkarätig besetzte „Präsidentenrunde”. DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler diskutierte u. a. mit Staatssekretär Adler und WELT-Journalist Michael Fabricius die Ergebnisse des Wohngipfels im Kanzleramt. Einhelliger Tenor der Runde: Die Politik muss verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu realisieren.

An WEG-Reform führt kein Weg vorbei

Die Ansprüche an das Wohnen verändern sich: Elektromobilität, Barrierefreiheit und Energieeffizienz stellen neue Ansprüche an die Branche. Auch die Eigentümergemeinschaften werden heterogener und vielschichtiger. Heckeler plädierte daher für eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, um die Regelung zukunftsfest auszurichten und Antworten auf neue Herausforderungen geben zu können. Dabei warnte er jedoch, dass Schnellschüsse keine Lösung seien. Eine Komplexitätsreduktion kann nur erreicht werden, wenn das ganze Gesetz auf den Prüfstand gestellt wird.

Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land – Wohneigentum und Miete?

Dass sich Wohneigentum und Miete nicht widersprechen, sondern einander sinnvoll ergänzen und eine harmonische Stadtentwicklung beeinflussen, wurde am zweiten Expo-Tag am BID-Stand thematisiert. DDIV-Präsident Heckeler forderte den Gesetzgeber auf, darauf zu achten, dass der Bau von Sozialwohnungen und Wohneigentum gleichermaßen gefördert wird. Schließlich leistet es einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag und kann angespannte Mietmärkte entlasten. Nicht zuletzt stärkt das selbstgenutzte oder vermietete Wohneigentum die private Altersvorsorge und den Vermögensaufbau der Bürger. Dies entlaste die Rentenkassen und beuge Altersarmut vor, so Heckeler.

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