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Mietpreisbremse wird nachgebessert

Die Bundesregierung hält an der umstrittenen Mietpreisbremse fest, möchte das Gesetz (BT-Drs.: 19/4672) aber anpassen. Die Koalition verabschiedete am 5. September einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und über das sogenannte „Herausmodernisieren”.

Der Entwurf sieht vor, dass Mieter künftig bereits bei der Anmietung einer Wohnung erfahren, ob sich der Vermieter bei einer höheren Miete auf eine Ausnahme berufen kann. Hält der Mieter die Miete für zu hoch, reicht es in Zukunft, dies dem Vermieter mit einer einfachen Rüge mitzuteilen. Bisher mussten Mieter in einer qualifizierten Rüge Tatsachen vorlegen, warum die verlangte Miete zu hoch ist. Zudem soll in Gebieten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, der Umlagesatz von Modernisierungskosten für zunächst fünf Jahre von elf auf acht Prozent gesenkt werden. Um Mieter noch besser vor dem sogenannten „Herausmodernisieren” zu schützen, einer Gentrifizierung ganzer Quartiere vorzubeugen und missbräuchliche bauliche Veränderungen zu unterbinden, soll dem Wirtschaftsstrafgesetz ein neuer Ordnungswidrigkeitstatbestand hinzugefügt werden.

Bundesregierung hält an Mietpreisbremse fest

Die Mietpreisbremse bleibt bestehen, geht aus einer Antwort (BT-Drs.: 19/4492) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Empfehlungen aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium, die Mietpreisbremse ersatzlos zu streichen und den sozialen Wohnungsbau einzudämmen (der » DDIV berichtete…), lehnt die Koalition ab. Sie sind nach Ansicht der Regierung keine Optionen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dennoch seien der Bundesregierung Diskussionsbeiträge aus der Wissenschaft grundsätzlich willkommen. Es sei gerade Sinn und Zweck einer unabhängigen wissenschaftlichen Beratung, dass auch solche Vorschläge gemacht werden, die nicht der aktuellen Politik der Bundesregierung entsprechen. Zudem verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass die Mietpreisbremse bis Ende 2018 evaluiert werde.

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Bestellerprinzip weiterhin auf dem Prüfstand

Die Bundesregierung prüft derzeit vertieft, ob und wie sich das Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf übertragen lässt. Das geht aus einer Antwort (BT-Drs.: 19/4698) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs.: 19/4306) der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor. Die Koalition will die Nebenkosten beim Immobilienerwerb senken, wie sie auch im Eckpunktepapier zum Wohngipfel festgelegt hatte. Hierzu würden der Antwort auf die Kleine Anfrage zufolge verschiedene Optionen erwogen. Für die Vermietung gilt das Bestellerprinzip bereits seit dem 1. Juni 2015 und habe zu der beabsichtigten finanziellen Entlastung der Mieter geführt.

In ihre Prüfung beziehe die Bundesregierung die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz der Kaufinteressenten, das Kostensenkungspotenzial auf Seiten der Käufer sowie die weiteren Vor- und Nachteile für private Käufer und Verkäufer von Immobilien ein. Dabei würden auch Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten nach Möglichkeit berücksichtigt. Konkrete Aussagen zu einem Zeitplan oder zu den Präferenzen der Regierungen seien derzeit noch nicht möglich. 

In der Antwort heißt es weiterhin, dass die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich  entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geprüft werde. Zuletzt hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages einen Antrag der FPD-Fraktion abgelehnt, einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro pro Person einzuführen, um mehr Familien in Wohneigentum zu bringen (» der DDIV berichtete…).

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