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Neuer DDIV-KfW-Infobrief: Barrierearm, komfortabel und sicher wohnen

Gemeinsam mit der KfW Bankengruppe startete der DDIV zu Beginn des Jahres eine Infobrief-Reihe, die Immobilienverwalter und Wohnungseigentümer über die vielfältigen Fördermöglichkeiten der KfW informiert. Nun ist der neue – und vorerst letzte – Infobrief erschienen. Dieses Mal im Fokus: die Finanzierung und Förderung von altersgerechten Umbaumaßnahmen.

Türschwellen, Treppenstufen vor und im Haus, enge Zugänge: Es gibt viele Barrieren in Wohngebäuden, die den Alltag von älteren oder behinderten Menschen einschränken. Die KfW-Bankengruppe unterstützt Eigentümer und Bauherren, die ihre Immobilie altersgerecht und barrierearm umbauen möchten, mit verschiedenen Förderprogrammen. Davon profitieren nicht nur ältere Menschen. Auch jungen Familien erleichtert eine moderne Bauweise mit kinderwagentauglichen Eingängen und elektronischen Bedienelementen den Alltag in den eigenen vier Wänden.

Der neue DDIV-KfW-Infobrief informiert über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der KfW und zeigt, wie sie ggfs. miteinander kombiniert werden können. Darüber hinaus beantwortet er häufige Fragen rund um die barrierearme Sanierung.

Den neuen DDIV-KfW-Infobrief können Sie hier » kostenfrei als PDF herunterladen.

DDIV-KfW-Fachsymposium: Informationen aus erster Hand

Energetische und altersgerechte Umbaumaßnahmen sind auch Thema beim ausgebuchten Fachsymposium von DDIV und KfW am 28. November in Berlin. Erfahrene Referenten beleuchten, wie die Energiewende im Gebäudebestand und die Ansprüche einer älter werdenden Gesellschaft bewältigt werden können. Sie zeigen Finanzierungslösungen auf, die speziell auf die Ansprüche von Wohnungseigentümergemeinschaften zugeschnitten sind, erläutern die diversen Förderungsmöglichkeiten für die verschiedenen Maßnahmen – einschließlich des förderfähigen Verwaltermehraufwands – und geben einen juristischen Überblick.

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Bestellerprinzip: Bundesjustizministerium lädt zum Austausch

„Ich werde dafür sorgen, dass das Bestellerprinzip für den Immobilienverkauf rasch eingeführt wird.” So wurde Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) Ende Oktober in der Rheinischen Post zitiert. Das Bundesjustizministerium prüft derzeit verschiedene Optionen, um das Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf auszudehnen und lädt Vertreter von Interessenverbänden, Wissenschaft sowie Unternehmen aus der Makler- und Immobilienbranche am 7. November zum Arbeitsgespräch. auch der DDIV nimmt daran teil.

Am 21. September 2018 trafen sich Bundeskanzlerin Merkel, die beteiligten Bundesminister sowie die Ministerpräsidenten der Länder und Vertreter von Verbänden zum großen Wohngipfel im Kanzleramt, um gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus und zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens zu vereinbaren. Auch der DDIV war mit Präsident Wolfgang D. Heckeler vor Ort vertreten. Diskutiert wurden u. a. die steigenden Erwerbsnebenkosten, darunter auch die Maklerprovision, die für Käufer je nach Bundesland zwischen 3,57 und 7,14 Prozent des Kaufpreises liegt.

Basierend auf den Ergebnissen des Wohngipfels prüft das Bundesjustizministerium nun, das Bestellerprinzip für Mietwohnungen auch auf den Erwerb von Immobilien auszudehnen. Die fällige Maklercourtage müsste dann künftig allein vom Verkäufer bezahlt werden. Eine Provisionsteilung oder die alleinige Übernahme durch Käufer – wie in einigen Bundesländern üblich – wäre damit nicht mehr möglich. Weiterhin ist eine Deckelung der Courtage im Gespräch. Erstmals sprach sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Ihrem Gesetzentwurf zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Immobilien (BT-Drs.: 19/4557) für eine solche Deckelung – allerdings auf zwei Prozent inkl. USt. – aus. Der

DDIV vertritt Verwalterinteressen

Um die verschiedenen Optionen zur Senkung der Erwerbsnebenkosten bei den Maklergebühren zu diskutieren, lädt das Bundesjustizministerium am 7. November 2018 Vertreter von Interessenverbänden, Wissenschaft sowie Unternehmen aus der Makler- und Immobilienbranche zum Gespräch. Auch der DDIV ist geladen und vertritt dort die Interessen der Immobilienverwaltungen. Denn immer mehr Immobilienverwaltungen erschließen die Vermietung und den Verkauf von Wohnungen als zusätzliches Geschäftsfeld. Fast 40 Prozent der für das 6. DDIV-Branchenbarometer befragten Unternehmen schätzen die Vermittlung mittlerweile als einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt ein – 2016 waren es nur 25,5 Prozent.

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