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IW Köln: Homesharing erhöht den Druck auf Wohnungsmärkte nicht

Rund 13 Millionen Menschen haben laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2018 in Deutschland Zimmer, Wohnungen oder Häuser von Privatpersonen gemietet. Anbieter wie Airbnb geraten dabei immer wieder in die Kritik: Das sogenannte Homesharing verknappe das Wohnungsangebot auf den ohnehin schon angespannten Wohnungsmärkten. Stimmt nicht, sagt nun das IW Köln.

Homesharing boomt, denn die Übernachtungen sind oftmals günstiger als Hotelzimmer und die Angebote vielfältiger. Viele Städte und Kommunen schieben privaten Anbietern einen Riegel vor und gehen mit sogenannten Zweckentfremdungsverboten sowie Bußgeldern gegen sie vor. Dabei ist der Druck auf den Wohnungsmarkt durch Homesharing viel geringer als behauptet, wie das IW Köln in einem Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium feststellte. Komplett vermietete Häuser oder Wohnungen machen selbst in den deutschen „Airbnb-Hochburgen” wie Berlin, Hamburg oder München nur 0,2 bis 0,6 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes aus, so ein Ergebnis des Gutachtens.

Win-win-Situation für Reisende und Anbieter

Die Vorteile des Homesharings überwiegen vielmehr, so das IW Köln weiter. Die Privatunterkünfte erfüllen häufig spezielle Bedürfnisse, sind oftmals günstiger als Hotels und ermöglichen einen direkt Kontakt zum ortskundigen Gastgeber. Die privaten Vermieter können mit den zusätzlichen Einnahmen die steigenden Mieten in Ballungsräumen besser ausgleichen – eine Win-win-Situation für Reisende und Anbieter.

Das Gutachten ist beim » IW Köln erhältlich.

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Bundesrat stoppt Grundgesetzänderung zur sozialen Wohnungsbauförderung

Kurz vor Weihnachten bremste die Länderkammer eine Grundgesetzänderung, mit der die Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit Bundesmitteln über das Jahr 2019 hinaus beschlossen werden sollte. Der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss an.                                

Mit der Änderung sollte die Bereitstellung von Bundesmitteln in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und Wohnungsbau ermöglicht werden. Der Bundestag hatte den Weg für die Anpassung bereits frei gemacht. Auslöser für den Stopp des Vorhabens war allerdings nicht der soziale Wohnungsbau – der Bundesrat erteilte seine Zustimmung nicht wegen der Regelungen zum Kooperationsverbot im Bildungsbereich.

Für Unmut bei den Ländern sorgt zudem eine Vorgabe, die sie dazu verpflichtet, die Bundesmittel in mindestens gleicher Höhe mit Landesmitteln zu ergänzen. Dieser Passus war im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten und wurde im Zuge der Ausschussberatungen hinzugefügt. Damit soll vermieden werden, dass die Länder eigene Mittel durch Bundesmittel ersetzen.

Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Wann das Vermittlungsverfahren startet, steht noch nicht fest.

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