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WEG-Verwalterforum Hannover: Gelungener Mix aus Theorie und Praxis

Rechtsunsicherheiten, Auslegungsschwierigkeiten und Abgrenzungsproblematiken machen es Immobilienverwaltern zunehmend schwerer, juristischen Fallstricken auszuweichen und rechtssicher im Sinne der Eigentümer zu agieren. Auf dem WEG-Verwalterforum in Hannover erhielten die mehr als 140 Teilnehmer spannende Impulse für eine erfolgreiche Immobilienverwaltung.

Dr. Matthias Löffler, Richter am Amtsgericht Hannover, erläuterte zunächst die aktuelle WEG-Rechtsprechung. Bei seinem „Heimspiel” bezog er sich auch auf den einen oder anderen Fall aus seiner Tätigkeit als WEG-Richter. Ebenfalls mit starkem Praxisbezug: Die beiden Vorträge von Steffen Haase zu den Themen „Verwalter und Beiräte: Vom Sinn und Unsinn einer Zweckehe” und „Marketing für Immobilienverwalter”. Der langjährige WEG-Verwalter und Vizepräsident des DDIV konnte aus seinem reichen Erfahrungsschatz schöpfen und gab den Teilnehmern hilfreiche Tipps, wie eine erfolgreiche Marketingstrategie zur Neukundengewinnung beitragen oder die Kundenbindung optimieren kann. Helge Schulz vermittelte anschließend Einblicke in die rechtssichere Formulierung von Beschlüssen. Viele Beispiele und eine anregende Diskussion zeigten dabei, dass auf dem Weg zur erfolgreichen Eigentümerversammlung mehrere Fallstricke lauern können. Die rechtssichere WEG-Jahresabrechnung bildete den thematischen Abschluss des Tages. Rechtsanwalt Stephen Lietz informierte in seinem Vortrag anhand zahlreicher Fallbeispiele, worauf beim Erstellen zu achten ist und hielt zahlreiche Tipps bereit.

Ein Garant für den Austausch und die Netzwerkarbeit war erneut die angeschlossene Fachmesse mit Unternehmen aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Die Pausen waren eine ideale Gelegenheit, um mit Kollegen und Dienstleistern ins Gespräch zu kommen und neue Branchentrends kennenzulernen.

Am 28. August 2019 bietet sich die nächste Gelegenheit für erstklassige Weiterbildung und spannende Diskussionen – beim traditionellen Miet-Verwalterforum Hannover.

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Bundesregierung prüft Maßnahmen für mehr bezahlbares Wohnen

Die Bundesregierung möchte die Bürger beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. So ist es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankert. Aus einer Antwort der Regierung (BT-Drs.: 19/7608) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs.: 19/7324) geht nun hervor, dass die KfW Bankengruppe im Auftrag der Regierung ein Bürgschaftsprogramm zum Absenken des Eigenkapitals beim Immobilienerwerb prüft.

Viele Bundesbürger können das erforderliche Eigenkapital von 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises oftmals nicht aufbringen. Die Bundesregierung möchte hier Abhilfe schaffen. Ein abgestimmter Vorschlag liegt allerdings noch nicht vor. Unklar ist auch, ob das Programm noch in dieser Legislaturperiode eingeführt wird.

Anpassung der Wohnungsbauprämie wird geprüft

Auch eine mögliche Anpassung der Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie lässt die Bundesregierung derzeit in einer wissenschaftlichen Evaluation eruieren. Die Prämie liegt derzeit bei 8,8 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen. Anspruch darauf haben Bundesbürger, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (Alleinerziehende) bzw. 51.200 Euro (Lebenspartner/Eheleute) nicht übersteigt. Die Einkommensgrenzen wurden zuletzt 1996 angehoben und 2002 in Euro umgerechnet. Mit ersten Ergebnissen der Evaluation rechnet die Bundesregierung Ende 2019.

Erhöhung der Normalabschreibung kein Thema, Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer soll geprüft werden

Die FDP-Fraktion plädiert wiederholt für die Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer, um die Nebenkosten beim Immobilienkauf zu senken. Zwar haben die Koalitionäre vereinbart, eine solche Maßnahme zu prüfen, allerdings ist die „regierungsinterne Willensbildung hierzu noch nicht abgeschlossen”, so die Antwort.

Abschlägig beantwortet die Regierung die Frage nach einer zusätzlichen steuerlichen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau. Im Mai 2018 wurde das Gesetz für eine zeitlich befristete, flächendeckende Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im November 2018 vom Bundestag verabschiedet und liegt derzeit beim Bundesrat. In der Antwort heißt es dazu: „Eine (zusätzliche) Erhöhung der linearen Abschreibung wurde im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus diskutiert, allerdings nicht aufgegriffen.”

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