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Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz auf dem Weg

Bündnis 90/Die Grünen haben Anfang April ihren Entwurf für ein Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz (BT-Drs. 19/8827) in den Deutschen Bundestag eingebracht (der » DDIV berichtete). Nach der ersten Lesung geht er zur Beratung in die Ausschüsse, wo noch einmal ausführliche Diskussionen zu erwarten sind. Ziel eines solchen Gesetzes ist es, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mietnebenkosten abzuschaffen.

Dafür sollen das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Betriebskostenverordnung geändert werden. Als Begründung heißt es von den Grünen: „Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter folgt dem Grundsatz ‚Eigentum verpflichtet’“. Die Grünen erhoffen sich eine Entlastung der Mieter. Gleichzeitig erwarten sie, dass sich dadurch die notwendige Neuordnung der Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer vereinfacht. Ob aber mit dem Ende der Umlagefähigkeit tatsächlich eine langfristige Entlastung für die Mieter und damit eine Stabilisierung der Wohnkosten erreicht werden kann, ist fraglich.

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KfW erweitert förderfähige Maßnahmen zum Einbruchschutz

Für alle, die ihr Haus vor Einbruch schützen wollen, hat die Förderbank KfW zum 1. April die Produktpalette überarbeitet, für die Zuschüsse möglich sind. Denn der beste Weg, Einbrecher abzuwehren, sind ausreichende Sicherungsmaßnahmen am Gebäude – insbesondere an leicht erreichbaren Fenstern und Wohnungstüren.

Für geeignete Abwehrmaßnahmen stellt die KfW im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ Investitionszuschüsse bereit. Es werden Umbauten zum Einbruchschutz und die Nachrüstung von Gebäuden und einzelnen Wohnungen gefördert. Wer sein Eigenheim also gegen Einbrecher schützen und entsprechende Anpassungen an Bestandsgebäuden vornehmen möchte, kann bis zu 1.600 Euro über dieses Programm erhalten. Rund um das Wohneigentum fördert die KfW zum Beispiel den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, die Nachrüstung von Fenstern und Türen sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.

Zudem hat die KfW das förderfähige Portfolio zum Einbruchschutz noch einmal erweitert und im Hinblick auf die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung angepasst. So können zukünftig auch für bestimmte Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion Fördergelder bei der KfW beantragt werden. Nähere Informationen zum Zuschussprogramm 455-E Einbruchschutz-Investitionszuschuss finden Sie auf der » Seite der KfW.

2018 deutlich weniger Wohnungseinbrüche

Dass ein guter Einbruchschutz sinnvoll ist, hat Bundesinnenminister Horst Seehofer im Rahmen der Vorstellung der aktuellen Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) Anfang April bestätigt. Insbesondere die Wohnungseinbruchsdelikte zeigen eine positive Bilanz. Mit 97.504 registrierten Fällen einschließlich der Einbruchsversuche gibt es eine deutliche Abnahme von 16,3 Prozent. Damit setzt sich die rückläufige Entwicklung fort. Denn bereits 2017 war die Quote der Wohnungseinbrüche um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Hälfte aller Einbrüche scheitert laut Seehofer bereits beim Versuch, in die Wohnung oder ins Gebäude einzudringen. Viele Einbrüche können also durch entsprechende Sicherungseinrichtungen verhindert werden.

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