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Berlin: Landgericht kippt Mietspiegel

Der Berliner Mietspiegel ist seit langem umstritten. Das Wohnungsunternehmen Deutsche Wohnen hat in der Vergangenheit für einige Wohnungen die Mieten nicht nach Berliner Mietspiegel angepasst, sondern durch das Heranziehen von Vergleichswohnungen. Einer dieser Fälle ist vor Gericht gelandet. Das Landesgericht Berlin hat nun in letzter Instanz entschieden.

Michael Zahn, Chef der Deutsche Wohnen, hat jüngst in einem Interview mit der Tageszeitung taz erklärt, dass die Deutsche Wohnen nicht gegen den Mietspiegel an sich klage. Vielmehr halte er den Berliner Mietspiegel für nicht rechtssicher und kritisiere diesen in seiner jetzigen Form. Nun hat die Deutsche Wohnen im Rechtsstreit mit einem Mieter um eine Mieterhöhung vor dem Berliner Landgericht gewonnen und kann damit eine Mietanpassung oberhalb der Mietspiegelgrenze durchsetzen. Wie der Tagesspiegel berichtet, hat das Gericht seine Entscheidung damit begründet, dass der Berliner Mietspiegel “keine geeignete Schätzgrundlage” für die Miethöhe der Wohnung liefere. Außerdem habe der Sachverständige nach Ansicht des Gerichtes die Bewertung der Miethöhe für die betroffene Wohnung aufgrund von Vergleichswohnungen nachvollziehbar darlegen können.

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Enteignung nicht zu rechtfertigen

In der aktuellen Debatte um zu hohe Mieten sind zu allererst private Wohnungsunternehmen massiver Kritik ausgesetzt und gelten als renditegierig. Im Zentrum steht immer wieder der Vorwurf, an der Mietpreisspirale zu drehen. Einige sehen allein in der Enteignung die Lösung des Problems ständig steigender Mieten. Eine aktuelle Studie des Forschungsinstitutes IW Köln kommt aber zu dem Schluss, dass eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen nicht nur wirtschaftlich fragwürdig sei. Sie würde zudem vielen Mietern zu Gute kommen, die auf Hilfe nicht angewiesen seien.

Die Studie hat untersucht, worin sich private, genossenschaftliche und kommunale Wohnungsunternehmen unterscheiden. Dabei wurde die Entwicklung in Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern seit 2013 betrachtet. Das Ergebnis: Neben vielen Gemeinsamkeiten wurden große Unterschiede bei der Mietpreisentwicklung festgestellt. Kommunale Vermieter haben demnach ihre Mieten seit 2013 nur in sehr begrenztem Maße angepasst. Auch die Genossenschaften haben nur verhaltene Mietpreissteigerungen veranlasst. Demgegenüber haben Privatvermieter und private Wohnungsunternehmen die Mieten stärker angehoben als die anderen beiden Vermietergruppen.

Das IW Köln schlussfolgert, dass private Vermieter deutlicher auf den angespannten Wohnungsmarkt reagieren. Allerdings erläutert die Studie auch, dass durch die verhaltene Mietpreisanpassung der städtischen Wohnungsunternehmen für die Kommunen Einnahmeverluste entstehen, die auf andere Weise ausgeglichen werden müssen. Zudem gehöre es zu einer ganzheitlichen Betrachtung auch zu schauen, wie solvent die jeweiligen Mietergruppen sind. So verdienen laut IW Köln 57 Prozent der Mieter, die bei Privatvermietern oder privaten Wohnungsunternehmen wohnen, mehr als 80 Prozent des mittleren Einkommens. Fazit der Studie: Eine Enteignung der großen privaten Wohnungsunternehmen sei äußerst fragwürdig. Die Studie können Sie auf den » Webseiten des IW Köln herunterladen

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