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Grundsteuerpingpong geht in die nächste Runde

Nach dem jüngsten Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer sollte Ende April eigentlich der entsprechende Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsteuer vom Bundeskabinett beschlossen werden. Daraus ist nichts geworden, da es noch immer keine Einigung zwischen Bund und Ländern gibt. Nun will Bundesfinanzminister Olaf Scholz Juristen einbinden, um verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen.

Laut Medienberichten hat das Bundeskanzleramt den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Neuregelung der Grundsteuer gestoppt. Er werde demnach vorerst nicht in die Ressortabstimmung gehen. Bevor das Bundeskabinett sich mit einem Gesetzentwurf befassen wird, müsse eine Einigung mit den Bundesländern, insbesondere mit Bayern, erreicht werden. Am 10. Mai solle es deshalb ein Treffen zwischen Bundesfinanzminister Scholz sowie den Finanzministern von Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz geben. Das Bundesfinanzministerium hat diese Berichte am Donnerstag dementiert. Ein Treffen mit Experten und den Ministern sei aber für Freitag, den 10. Mai geplant. Besonders umstritten ist die von Bayern geforderte Öffnungsklausel für die Bundesländer, die ihnen eigene Regelungen zur Grundsteuerberechnung ermöglichen würde (» der DDIV berichtete). Die SPD lehnt eine Öffnungsklausel ab, Bundesminister Scholz hat aber vor Ostern erklärt, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten prüfen zu wollen. An dem Treffen am Freitag sollen deshalb auch Verfassungsrechtler teilnehmen.

Ein weiterer Punkt, der immer wieder Diskussionen aufwirft, ist die aufkommensneutrale Ausgestaltung der Grundsteuerneuregelung. Jüngste Berichterstattungen unter anderem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und im Spiegel haben für einigen Wirbel wegen der zukünftigen Steuerhöhe gesorgt. Die Medien berichten von exorbitanten Grundsteuererhöhungen. Der Deutsche Städtetag wie auch Bundesfinanzminister Scholz weisen die Spekulationen über derartige Steigerungen zurück. Verena Göppert, stellv. Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, erklärt, dass die Kommunen ihre Hebesätze so verändern würden, dass etwa die heutigen Einnahmen erreicht würden und bestätigt damit die früheren Aussagen von Olaf Scholz.

Einige Vorschläge zur Neuregelung der Grundsteuer des Bundesfinanzministers haben das Potenzial einer übermäßigen Belastung für Bewohner von Wohnungen mit derzeit niedrigen Mieten. So sieht der Gesetzentwurf vor, auf die Erhebung jeder einzelnen Miete zu verzichten und stattdessen die aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten zugrunde zu legen. Das ist zwar unbürokratischer, könnte aber zur Folge haben, dass Wohnungsbestände mit niedrigeren Mieten benachteiligt werden. Auch der vorgesehene Mietzuschlag in Ballungsgebieten und Großstädten führt zu einer zusätzlichen Belastung insbesondere für Wohnungsbestände im unteren Mietsegment. Außerdem würde das Wohnen in Großstädten, in denen ohnehin zum Teil deutlich höhere Mieten zu zahlen sind, noch einmal zusätzlich verteuert. Nach Vorstellungen von Scholz soll, um eine finanzielle Überbelastung gerade in Ballungszentren zu vermeiden, für bestimmte Wohnungen die Steuermesszahl abgesenkt werden. Dies soll unter anderem für den sozialen Wohnungsbau, kommunale und genossenschaftliche Wohnungen sowie für Vereine und gemeinnützige Unternehmen gelten. Dieser Ansatz einer Vergünstigung für einzelne Unternehmen führt zu einer Ungleichbehandlung, die wenig nachvollziehbar ist.

Wie es mit der Grundsteuer weitergeht, ist nach heutigen Stand offen. Bis Jahresende muss ein Gesetz her, das verfassungsfest ist. Sonst müssen die Kommunen ab Januar 2020 auf die Einnahmen aus der Grundsteuer verzichten. Mit einem Aufkommen von jährlich mehr als 14 Milliarden Euro wäre das ein empfindlicher Einschnitt.

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Null-Energie-Standard für Mehrfamilienhäuser bald serienmäßig

Um die Klimaziele zu erreichen, sind noch viele Schritte notwendig. Unstrittig ist dabei die Relevanz des Gebäudesektors. Deshalb sind energetische Sanierungsmaßnahmen unumgänglich, aber gerade bei Mehrfamilienhäusern kosten- und zeitintensiv. Auf dem Weg zum Null-Energie-Mehrfamilienhaus sind nun von Energiesprong-Marktentwicklungsteams serielle Lösungen geplant. Auch in Deutschland sollen Prototypen umgesetzt werden.

Die Initiative Energiesprong, die ihren Ursprung in den Niederlanden hat, hat speziell für Mehrfamilienhäuser ein serielles Sanierungskonzept entwickelt, mit dem Bestandsbauten den Null-Energie-Standard erreichen. Die Entwickler versprechen Wohnkomfort gepaart mit einer schnellen Umsetzung der Baumaßnahme sowie ein innovatives Finanzierungsmodell.

Nun haben sich Marktentwicklungsteams aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden zusammengetan und wollen die Sanierung nach der seriellen Energiesprongmethode durchführen. Auch in Deutschland werden mehrere Mehrfamilienhäuser als Prototypen saniert. Zum Einsatz kommen individuell auf das jeweilige Gebäude angepasste, jedoch industriell vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente, die mit integrierten Energiesystemen ausgestattet sind. Dadurch könne die Sanierungsmaßnahme deutlich schneller abgeschlossen werden. Die Arbeiten sollen nur wenige Wochen in Anspruch nehmen. Bislang sind für energetische Sanierungen in der Regel mehrere Monate nötig. Zudem seien durch die vorgefertigten Bauteile erhebliche Kosteneinsparungen möglich.

Ziel der Marktentwickler ist es, mit dem Energiesprongstandard in Serie zu gehen und den Breitenmarkt zu erobern. Dafür soll die Modulbauweise auf den Sanierungssektor übertragen und deren Vorteile genutzt werden, nämlich schneller, präziser und kostengünstiger zum klimaneutralen Mehrfamilienhaus zu kommen. Koordiniert wird Energiesprong hierzulande von der Deutschen Energie-Agentur dena. Finanzielle Unterstützung gibt es vom Bundeswirtschaftsministerium sowie über das EU-Förderprogramm Interreg NWE „Mustbe0”. Lesen Sie dazu auch in der aktuellen Ausgabe 03/2019 der DDIVaktuell auf Seite 4 das Interview mit Uwe Bigalke von der dena.

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