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Gebäudeenergiegesetz noch in der Ressortabstimmung

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung unterschiedliche rechtliche Vorgaben zusammenfassen und vereinfachen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sollte eigentlich schon im Januar 2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Nun geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (» BT-Drs. 19/9775) hervor, dass die Ressortabstimmung noch immer nicht abgeschlossen ist.

In einem gemeinsamen Rechtsrahmen sollen mit dem Gebäudeenergiegesetz die Energieeinsparverordnung, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und das Energieeinsparungsgesetz gebündelt werden. Ziel ist es, ein einheitliches Regelungssystem zur Energieeffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu schaffen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Grünen mitteilt, sollen das „GEG und die energetischen Anforderungen an Gebäude, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen, […] ihren Beitrag dazu leisten, dass Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial umgesetzt werden.” Derzeit würden das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium an der konkreten Ausgestaltung und Bewertung von Maßnahmen für das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor arbeiten.

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt. Es bleibt nunmehr zu hoffen, dass mit der neuen Baustaatssekretärin, Anne Katrin Bohle, wieder mehr Bewegung in das Verfahren kommt. Laut ursprünglichem Zeitplan sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden (» der DDIV berichtete). Da jedoch eine Einigung über den Referentenentwurf aussteht, ist unklar, ob dieser Zeitplan zu halten ist. Weiterhin ist die Frage offen, ob in das Gebäudeenergiegesetz Inhalte der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und der » EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die sogenannte Gebäudeeffizienzrichtlinie, die bis zum 10. März 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss, aufgenommen werden.

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Bauzwang und Enteignung: Wohin steuert Deutschland?

Hohe Wohnkosten führen hierzulande zu heftigen Debatten und ganz unterschiedlichen Vorschlägen, wie dagegen vorgegangen werden kann. Selbst von Enteignung und Bauzwang ist die Rede, und zwar ohne darin einen Widerspruch zu den Grundwerten der Bundesrepublik zu sehen. Aber diesen gibt es durchaus. Manchen erinnern die Diskussionsinhalte an Sozialismus, andere wiederum sehen keine andere Möglichkeit, um gegen Wohnraummangel anzukommen.

Die ersten Briefe von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer an 20 Grundstückseigentümer seiner Stadt dürften mittlerweile ihre Empfänger erreicht haben. Palmer will sie bewegen, brachliegende Grundstücke innerhalb der nächsten vier Jahre zu bebauen oder zum Verkehrswert an die Stadt zu verkaufen. Sollten die angeschriebenen Eigentümer nicht reagieren, werde ein formelles Anhörungsverfahren durchgeführt, an deren Ende auch ein Bußgeld stehen kann. Als letztes Mittel schließt Palmer Enteignungen nicht aus. Die Berliner Debatte um die Enteignung großer Immobilienunternehmen geht in die gleiche Denkrichtung: Vermeintlichen oder tatsächlichen Spekulanten soll das Handwerk gelegt werden. Bezahlbarer Wohnraum scheint sonst nicht möglich zu sein. Allerdings wird Enteignung keine einzige Wohnung bauen. Neue Wohnungen sind aber dringend notwendig, wenn sich der Wohnungsmarkt entspannen soll. Enteignung steht zudem der Sozialen Marktwirtschaft diametral entgegen.

Auf dem Parteitag der FDP am letzten Aprilwochenende hat sich eine große Mehrheit dafür ausgesprochen, Artikel 15 Grundgesetz, der Enteignungen ermöglicht, zu streichen. Nunmehr soll ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag für eine Grundgesetzänderung ist aber eher unwahrscheinlich.

An die Schaffung bezahlbaren Wohnraums hat auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz gedacht, als er eine Verschärfung des Baurechts gefordert hat. Er wolle das Baugebot ändern, um Kommunen ein stärkeres Druckmittel an die Hand zu geben, mit dem Eigentümer bewegt werden können, freie Grundstücke zu bebauen. Die Kommunen haben bereits heute die Möglichkeit, einzelne Eigentümer zur Bebauung freier Grundstücke zu verpflichten. Geregelt ist das in § 176 Baugesetzbuch. Boris Palmer etwa bezieht sich auf diese gesetzliche Regelung, die allerdings nicht erlaubt, flächendeckende Baugebote auszusprechen. Bundesbauminister Horst Seehofer hat nach dem Vorstoß von Finanzminister Scholz verkünden lassen, dass er eine Verschärfung des Baurechts nicht für geboten halte.

Die Enteignungsdebatte hat inzwischen die gesamte Bundesrepublik ergriffen, und sie spaltet das Land. Teile von SPD und Grünen begrüßen die Enteignungsforderung. Dazu gehört unter anderem der Grüne Parteivorsitzende Robert Habeck. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hingegen hält Enteignungen nicht für das richtige Mittel. Bundesbauminister Horst Seehofer deklariert Enteignungen als kontraproduktiv, wenn es um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums geht. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnt Enteignungen ab.

Statt Enteignungen zu forcieren, die keinen bezahlbaren Wohnraum schaffen, sind geeignete Maßnahmen für den schnellen Bau neuer Wohnungen erforderlich. Zeitnahe Genehmigungsverfahren, Erleichterungen bei Bauvorgaben und Bauauflagen und Ausweisung von Bauland durch die Kommunen sind nur einige Stichworte, die Neubaumaßnahmen beschleunigen und den Wohnungsmarkt entspannen können.

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