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Gebäudeenergiegesetz noch in der Ressortabstimmung

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung unterschiedliche rechtliche Vorgaben zusammenfassen und vereinfachen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sollte eigentlich schon im Januar 2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Nun geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (» BT-Drs. 19/9775) hervor, dass die Ressortabstimmung noch immer nicht abgeschlossen ist.

In einem gemeinsamen Rechtsrahmen sollen mit dem Gebäudeenergiegesetz die Energieeinsparverordnung, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und das Energieeinsparungsgesetz gebündelt werden. Ziel ist es, ein einheitliches Regelungssystem zur Energieeffizienz sowie zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu schaffen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Grünen mitteilt, sollen das „GEG und die energetischen Anforderungen an Gebäude, die wirtschaftlich vertretbar sein müssen, […] ihren Beitrag dazu leisten, dass Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial umgesetzt werden.” Derzeit würden das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium an der konkreten Ausgestaltung und Bewertung von Maßnahmen für das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor arbeiten.

Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes festgelegt. Es bleibt nunmehr zu hoffen, dass mit der neuen Baustaatssekretärin, Anne Katrin Bohle, wieder mehr Bewegung in das Verfahren kommt. Laut ursprünglichem Zeitplan sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden (» der DDIV berichtete). Da jedoch eine Einigung über den Referentenentwurf aussteht, ist unklar, ob dieser Zeitplan zu halten ist. Weiterhin ist die Frage offen, ob in das Gebäudeenergiegesetz Inhalte der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und der » EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die sogenannte Gebäudeeffizienzrichtlinie, die bis zum 10. März 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss, aufgenommen werden.

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Grundsteuerpingpong geht in die nächste Runde

Nach dem jüngsten Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer sollte Ende April eigentlich der entsprechende Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsteuer vom Bundeskabinett beschlossen werden. Daraus ist nichts geworden, da es noch immer keine Einigung zwischen Bund und Ländern gibt. Nun will Bundesfinanzminister Olaf Scholz Juristen einbinden, um verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen.

Laut Medienberichten hat das Bundeskanzleramt den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Neuregelung der Grundsteuer gestoppt. Er werde demnach vorerst nicht in die Ressortabstimmung gehen. Bevor das Bundeskabinett sich mit einem Gesetzentwurf befassen wird, müsse eine Einigung mit den Bundesländern, insbesondere mit Bayern, erreicht werden. Am 10. Mai solle es deshalb ein Treffen zwischen Bundesfinanzminister Scholz sowie den Finanzministern von Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz geben. Das Bundesfinanzministerium hat diese Berichte am Donnerstag dementiert. Ein Treffen mit Experten und den Ministern sei aber für Freitag, den 10. Mai geplant. Besonders umstritten ist die von Bayern geforderte Öffnungsklausel für die Bundesländer, die ihnen eigene Regelungen zur Grundsteuerberechnung ermöglichen würde (» der DDIV berichtete). Die SPD lehnt eine Öffnungsklausel ab, Bundesminister Scholz hat aber vor Ostern erklärt, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten prüfen zu wollen. An dem Treffen am Freitag sollen deshalb auch Verfassungsrechtler teilnehmen.

Ein weiterer Punkt, der immer wieder Diskussionen aufwirft, ist die aufkommensneutrale Ausgestaltung der Grundsteuerneuregelung. Jüngste Berichterstattungen unter anderem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und im Spiegel haben für einigen Wirbel wegen der zukünftigen Steuerhöhe gesorgt. Die Medien berichten von exorbitanten Grundsteuererhöhungen. Der Deutsche Städtetag wie auch Bundesfinanzminister Scholz weisen die Spekulationen über derartige Steigerungen zurück. Verena Göppert, stellv. Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, erklärt, dass die Kommunen ihre Hebesätze so verändern würden, dass etwa die heutigen Einnahmen erreicht würden und bestätigt damit die früheren Aussagen von Olaf Scholz.

Einige Vorschläge zur Neuregelung der Grundsteuer des Bundesfinanzministers haben das Potenzial einer übermäßigen Belastung für Bewohner von Wohnungen mit derzeit niedrigen Mieten. So sieht der Gesetzentwurf vor, auf die Erhebung jeder einzelnen Miete zu verzichten und stattdessen die aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten zugrunde zu legen. Das ist zwar unbürokratischer, könnte aber zur Folge haben, dass Wohnungsbestände mit niedrigeren Mieten benachteiligt werden. Auch der vorgesehene Mietzuschlag in Ballungsgebieten und Großstädten führt zu einer zusätzlichen Belastung insbesondere für Wohnungsbestände im unteren Mietsegment. Außerdem würde das Wohnen in Großstädten, in denen ohnehin zum Teil deutlich höhere Mieten zu zahlen sind, noch einmal zusätzlich verteuert. Nach Vorstellungen von Scholz soll, um eine finanzielle Überbelastung gerade in Ballungszentren zu vermeiden, für bestimmte Wohnungen die Steuermesszahl abgesenkt werden. Dies soll unter anderem für den sozialen Wohnungsbau, kommunale und genossenschaftliche Wohnungen sowie für Vereine und gemeinnützige Unternehmen gelten. Dieser Ansatz einer Vergünstigung für einzelne Unternehmen führt zu einer Ungleichbehandlung, die wenig nachvollziehbar ist.

Wie es mit der Grundsteuer weitergeht, ist nach heutigen Stand offen. Bis Jahresende muss ein Gesetz her, das verfassungsfest ist. Sonst müssen die Kommunen ab Januar 2020 auf die Einnahmen aus der Grundsteuer verzichten. Mit einem Aufkommen von jährlich mehr als 14 Milliarden Euro wäre das ein empfindlicher Einschnitt.

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