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Zensusgesetz im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat zum Zensusgesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Wie aus einer Unterrichtung (» BT-Drs. 19/11302) hervorgeht, führt der Bundesrat zur Begründung aus, dass der Zensus die zentrale Grundlage aller staatlichen Planungen in Bund, Ländern und Kommunen sei und daher als gesamtstaatliche Aufgabe des Bundes und der Länder auch gemeinsam verantwortet und durchgeführt werden müsse.

In der Unterrichtung heißt es weiter, dass der Bund vor diesem Hintergrund „insbesondere auch finanziell Verantwortung für das gemeinsame Projekt Zensus 2021 übernehmen” müsse. Aus diesem Grund hätten die Länder bereits frühzeitig gefordert, dass der Bund sich an ihren Kosten zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus beteiligt und eine auskömmliche Finanzzuweisung leisten soll.

Zudem entspreche es „der gemeinsamen Verantwortlichkeit, dass die Länder bei der Durchführung des Zensus 2021 und der Auswertung der Ergebnisse des Zensus 2021 gleichberechtigt mitwirken können”. Da der Vollzug des Zensus 2021 zu einem großen Teil den Ländern obliege, sei ihre Absicherung bei der Durchführung ebenso erforderlich wie die Sicherstellung, dass die Länder die ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Zensusdaten zu eigenen Zwecken verwenden dürfen.

Zum Gelingen der Gebäude- und Wohnungszählung werden aber auch die bundesweit etwa 24.000 Immobilienverwaltungen einen großen Teil beitragen (» der DDIV berichtete). Daher hatte der DDIV im Vorfeld eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben (» Stellungnahmen zum ZensG 2021). Erfreulich ist, dass derweil auf das vom Bundesrat geforderte zusätzliche Erhebungsmerkmal des energetischen Zustands von Gebäuden verzichtet wird. Für Immobilienverwaltungen und Eigentümer hätte dies zu einem erheblichen Mehraufwand führen können, da für den Begriff des energetischen Zustands keine klare Definition vorlag, was der DDIV massiv kritisiert hatte.

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Mieten steigen langsamer als Kaufpreise

In den sieben größten deutschen Städten steigen die Neuvertragsmieten für Wohnungen so langsam wie seit fünf Jahren nicht mehr. Die Kaufpreise erhöhen sich deutlich schneller als die Mieten. Zu diesen Ergebnissen kommt das aktuelle Preisranking des Forschungsinstituts Empirica für das zweite Quartal 2019.

In den Top 7 (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart) lässt seit mittlerweile zwei Jahren die Preisdynamik bei den Mieten nach. Die Kaufpreise hingegen steigen unverändert weiter. Die Analysten gehen davon aus, dass selbst in diesen Städten in vier Jahren Angebot und Nachfrage ausgeglichen sein werden. Dadurch ende bald die Phase steigender Wohnungsmieten.

Die Kaufpreise für neugebaute Eigentumswohnungen sind im zweiten Quartal 2019 verglichen mit dem Vorjahreszeitraum deutschlandweit um sieben Prozent gestiegen: In den kreisfreien Städten um 8,7 Prozent und in den Landkreisen um 5,8 Prozent.

Seit Beginn der Untersuchungen Anfang 2004 sind die Neubaumieten deutschlandweit um 34,9 Prozent gestiegen, in den kreisfreien Städten um 42,5 Prozent und in den Landkreisen um 30,8 Prozent. Die inserierten Kaufpreise für neue Eigentumswohnungen sind im selben Zeitraum deutschlandweit um 63,4 Prozent gestiegen, in den kreisfreien Städten um 88,2 Prozent und in Landkreisen um 49,2 Prozent.

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