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Wohnungseigentümer sprechen sich für Rundum-Erneuerung des WEG aus

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WIE) führt aktuell eine bundesweite Umfrage zur anstehenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) durch. Laut ersten Ergebnissen gaben 82 Prozent der bislang befragten 3.100 Wohnungseigentümer an, dass sie eine Rundum-Erneuerung des Gesetzes für erforderlich erhalten. Das deckt sich mit den Forderungen des DDIV, der seit langem auf eine umfassende Reform des WEG drängt.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WIE) befragt derzeit bundesweit Wohnungseigentümer zur geplanten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Demnach gaben laut ersten Ergebnissen 82 Prozent der bislang befragten 3.100 Wohnungseigentümer an, dass sie eine Rundum-Erneuerung des Gesetzes für erforderlich erhalten. Das deckt sich mit den Forderungen des DDIV, der seit langem auf eine umfassende Reform des WEG drängt. Der DDIV als Sprachrohr der deutschen Immobilienverwalter fordert im Rahmen einer WEG-Reform unter anderem Mehrhausanlagen/Unter-gemeinschaften gesetzlich zu regeln, die Vermietung von Sondereigentum durch eine Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu vereinfachen, die Gestaltung der Jahresabrechnung zu regeln, Sondernutzungsrechte ausführlicher zu normieren, die Voraussetzungen, unter denen Zusatzvergütungen für den Verwalter zulässig sind, zu schärfen und § 49 Abs. 2 WEG, wonach das Gericht dem Verwalter bei grobem Verschulden Prozesskosten auferlegen kann, abzuschaffen.

Zudem fordert der DDIV, bei der Neugestaltung des WEG auch die Digitalisierung zu berücksichtigen und die ausschließlich elektronische Archivierung von Unterlagen zu erlauben. Außerdem will der Verband nach wie vor die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter.

Gegen politischen Bestrebungen einzelne Änderungen am WEG vorzuziehen, hatte der DDIV erfolgreich interveniert und die Zusage aus der Regierungskoalition erhalten, dass es einen Gesamtentwurf zur WEG-Reform geben wird. Mit dem Abschlussbericht einer eigens dafür gegründeten offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird bis zum Herbst gerechnet, mit einem Referentenentwurf zum Jahresanfang 2020.

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Bundesregierung legt Ergebnisse der Kommission “Gleichwertige Lebensverhältnisse” vor und will Kommunen bei Abbau von Altschulden unterstützen

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat ihre Ergebnisse vorgelegt. Die Arbeit der Kommission hat nun bestätigt, dass Maßnahmen und Ansätze nicht nach der geographischen Lage einer Region, sondern nach den jeweiligen Bedarfslagen auszurichten sind. Daher plant die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen, die dem Rechnung tragen sollen – allerdings unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushaltslage des zuständigen Ressorts. Auch für die Immobilienwirtschaft wurden mehrere Vorhaben angekündigt.

Auftrag der Kommission war es, eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen zu untersuchen und Vorschläge zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet vorzulegen. Für eine Überraschung sorgte die im Abschlussbericht gezeigte Bereitschaft des Bundes, den Kommunen beim Abbau ihrer Altschulden zu helfen. „Der Bund kann einen Beitrag leisten, wenn es einen nationalen politischen Konsens gibt, den betroffenen Kommunen einmalig gezielt zu helfen“, heißt es in dem Papier. Explizit genannt werden die Wohnungsunternehmen in den östlichen Bundesländern, die mit hohen Altschulden belastet sind. Auch hier zeigt sich der Bund bereit „an einer nachhaltigen Lösung solidarisch mitzuwirken“. Die Bundesregierung plant zeitnah Gespräche mit dem Deutschen Bundestag, den Ländern sowie den betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden aufnehmen, um auszuloten, ob eine solche nationale Lösung möglich ist.

Weiterhin bekennt sich die Bundesregierung zum Ausbau von Glasfasernetzen in Gebieten, in denen es für Unternehmen ohne staatliche Förderung nicht wirtschaftlich wäre, sich anzusiedeln. Davon soll vor allem der ländliche Raum profitieren. Zudem wird ein ambitionierter Ausbauplan für ein flächendeckendes und leistungsstarkes Mobilfunknetz angekündigt, bei dem private und staatliche Kräfte gebündelt werden. So soll die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft zur Bereitstellung von Mobilfunktechnologie geprüft werden, um den Aufbau und den Betrieb solcher Infrastrukturen in all jenen Gebieten zu realisieren, in denen private Anbieter dies nicht selbst gewährleisten können.

Außerdem verspricht der Abschlussbericht der Kommission, dass die Städtebauförderung durch Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung zu unterstützen. Der Bund will sich an der Schaffung sozialen Wohnraums beteiligen und die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau über das Jahr 2021 hinaus fortschreiben.

Zur Steuerung der Beschlüsse soll ein Staatssekretärsausschuss beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingesetzt werden. Der DDIV begrüßt die angekündigten Maßnahmen, mahnt aber an, diese zeitnah anzugehen. Ein Verweis auf eine angespannte Haushaltslage darf nicht als Ausrede verwandt werden, um deren Umsetzung zu verzögern.

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