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Zu wenige Wohnungen für ältere Menschen in NRW

50 sind die neuen 40. Das mag mitunter zutreffen, ändert aber nichts daran, dass in zehn Jahren nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes jeder Dritte in Deutschland über 65 Jahre alt sein wird. Damit wächst der Bedarf an betreutem und altersgerechtem Wohnen. Eine Studie der Terragon AG für Nordrhein-Westfalen (NRW) zeigt, dass das bevölkerungsreichste Bundesland mit entsprechendem Wohnraum unterversorgt ist.

Demnach besteht in allen 53 nordrhein-westfälischen Stadt- und Landkreisen ein hoher Netto-Bedarf (Bedarf minus Bestand). Dabei ist der Versorgungsgrad sehr unterschiedlich. Während im Stadtkreis Hamm 8,5 betreute Wohnungen auf 100 Haushalte im Alter von 70 und mehr Jahren kommen, sind es im Stadtkreis Mülheim an der Ruhr nur 0,6. Insgesamt kommt die Untersuchung auf insgesamt 124.745 fehlende Einheiten in diesem Segment in NRW.

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass ein hoher Anteil der Senioren über ausreichende Mittel verfügt, um altersgerechte Wohnungen mit Betreuungsangeboten finanzieren zu können. Rund 1,5 Millionen Seniorenhaushalte in NRW und damit circa 75 Prozent sind in Lage, hierfür ein Gesamtentgelt von 750 Euro monatlich aufzubringen, wenn sie 50 Prozent ihres Nettohaushaltseinkommens dafür ausgeben. Fast zwei Drittel und damit ungefähr 1,2 Millionen Haushalte mit älteren Menschen können unter den gleichen Bedingungen sogar 1.000 Euro aufbringen. Die Belastung von 50 Prozent des monatlichen Einkommens erscheint zunächst hoch, umfasst aber nicht nur die Nettokaltmiete und die Wohnnebenkosten, sondern auch einen Grundservice. Dieser besteht je nach Einrichtung aus verschiedenen Dienstleistungen wie Notruf, Beratung, Veranstaltungen, Ausflügen und Rezeption. Zudem verringern sich bei Seniorenhaushalten andere Ausgaben aus dem verfügbaren Einkommen, beispielsweise Ausgaben für Kinder oder die Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter wie Wohneinrichtung oder Zahlungen für die Altersvorsorge.

Die zahlungskräftigsten Seniorenhaushalte leben im Stadtkreis Aachen (91 Prozent) sowie in den Landkreisen Olpe (86 Prozent) und Gütersloh (82 Prozent). Selbst in Duisburg, dem Schlusslicht, können sich noch 65 Prozent der Seniorenhaushalte eine monatliche Belastung von 750 Euro leisten.

Eine ausreichende Versorgung von Kommunen mit Formen des betreuten Wohnens kann vor allem für Städte mit angespannten Wohnungsmärkten einen positiven Nebeneffekt haben: Attraktive Alternativangebote können Senioren veranlassen, aus ihren meist preisgünstigen und nicht selten zu großen Wohnungen auszuziehen, die anschließend anderen Mietergruppen zur Verfügung ständen.

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Rheinland-pfälzischer Landtag berät Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum

Das Land Rheinland-Pfalz will gesetzlich gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Ein entsprechendes Gesetz der Landesregierung aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP wurde Ende Oktober erstmals im Landtag beraten. Das Gesetz soll es den Gemeinden ermöglichen, durch den Erlass eigener Satzungen das Gesamtwohnraumangebot zu erhalten, soweit dem Wohnraummangel „nicht mit anderen Mitteln” abgeholfen werden kann.

Laut Gesetzestext kann dann angeordnet werden, dass eine Wohnung wieder als solche genutzt werden muss, wenn sie länger als zwölf Wochen pro Jahr an Touristen vermietet wurde. Gleiches gilt auch für Wohnungen, die länger als ein halbes Jahr leer stehen. Das soll aber nur zulässig sein, wenn in einer Stadt der Wohnraum knapp ist und der Mangel nicht in absehbarer Zeit beseitigt werden kann, beispielsweise durch Wohnungsneubau. Bei Zuwiderhandlungen sind Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen.

Obwohl das Vermieten von Ferienwohnungen in Rheinland-Pfalz derzeit kein akutes Problem darstellt, wird die Gesetzesinitiative von Städten wie Mainz und Trier begrüßt, da sie so bei Bedarf rechtlich abgesichert auf eine veränderte Situation reagieren können. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums erhöhte sich die Zahl der aktiven Angebote in Rheinland-Pfalz auf der Vermietungsplattform Airbnb innerhalb kurzer Zeit deutlich: Im Januar 2017 gab es rund 2.600 Angebote, Mitte November 2017 waren es rund 3.500. Bis Mitte September 2018 waren bereits rund 5.000 private Übernachtungsangebote von Rheinland-Pfälzern registriert. Der durchschnittliche Preis lag bei 62 Euro pro Nacht.

Das hessische Frankfurt a. M. hat bereits Ende vergangenen Jahres eine Ferienwohnung-Satzung erlassen. Nach Recherchen der Bauaufsicht werden in Frankfurt derzeit etwa 3.000 baurechtlich genehmigte Wohnungen unter Namen wie „Wohnen auf Zeit”, „Businessapartments”, „Residenzapartments” oder „Service-Apartments” angeboten und vermietet. Laut Planungsdezernent Mike Josef (SPD) zufolge verstößt das sogenannte Residenzwohnen gegen das Baurecht, die Ferienwohnungssatzung beziehungsweise das Mietrecht. Bauaufsicht und das Amt für Wohnungswesen sollen dieser Zweckentfremdung nun aktiv entgegentreten. Gesetzwidrig agierende Anbieter müssen mit Bußgeldern von 50.000 bis 100.000 Euro rechnen.

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