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Zahl der Baugenehmigungen geht in Berlin deutlich zurück

Obwohl Berlin dringend mehr Wohnraum benötigt, ist in den ersten neun Monaten des Jahres 2019 die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich zurückgegangen. Laut Amt für Statistik Berlin-Brandenburg gestatteten die Bezirke zwischen Januar und September den Bau von 15.324 neuen Wohneinheiten. 2018 waren es in den ersten drei Quartalen noch 17.157 positive Bescheide gewesen.

13.232 der Wohnungen wurden in Neubauten beantragt, das sind zehn Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Auf Mehrfamilienhäuser entfallen 11.912 Einheiten, was einem Rückgang von gut elf Prozent binnen eines Jahres entspricht. 2.092 Einheiten wurden in bestehenden Gebäuden genehmigt und sollen durch Dachgeschossausbauten oder Umnutzungen von ehemals gewerblichen Bauten entstehen. Das Minus hier beträgt 14,3 Prozent gegenüber den ersten neun Monaten des Vorjahres. Neue Eigenheime sind vom Negativtrend nicht betroffen. In diesem Segment wurde ein Plus von 1,4 Prozent oder 1.075 Wohnungen verzeichnet.

Noch drastischer ist der Rückgang, wenn man allein das 3. Quartal betrachtet. Von Juli bis September 2019 wurden Baugenehmigungen für nur 3.978 Wohnungen erteilt. Das waren gut 28 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Im Juni 2019 hatte der Berliner Senat erstmals seine Pläne zu einem Mietendeckel öffentlich gemacht. Bis dahin waren die Zahlen nur leicht rückläufig. Sie lagen im ersten Halbjahr mit 11.346 wie im Vorjahr etwa zwei Prozent unter denen des Vergleichszeitraums.

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Bayern will härter gegen Mietwucher vorgehen

Bayern verlangt ein härteres Vorgehen gegen Mietwucher. » Über eine Bundesratsinitiative möchte das Land den derzeit geltenden Bußgeldrahmen verdoppeln. Er soll von 50.000 auf 100.000 Euro ausgeweitet werden. Außerdem soll Mietwucher leichter anerkannt werden. Ein entsprechender Antrag wurde im Bundesrat vorgestellt.

Geht es nach dem Willen des Freistaates würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Das ließe sich aber in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere liefe, begründet Bayern sein Vorhaben.

Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (WiStG), das zum Schutz vor Störungen der sozialen Marktwirtschaft und von Mietern dienen soll, ist in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden, so Bayern. Wegen des anhaltend knappen Wohnungsmarktes müsse der entsprechende Ordnungswidrigkeitstatbestand zugunsten der Mieter geändert werden. Die beabsichtigte Verdoppelung des Bußgeldrahmens hält Bayern angesichts der zum Teil sehr hohen Mieten für angezeigt: 50.000 Euro Bußgeld seien heute nicht mehr zeitgemäß. » Schleswig-Holstein hat hierzu ebenfalls einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht.

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