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SPD will Programm für mehr Wohnungsbau auflegen

Die SPD hat auf ihrem Bundesparteitag eine positive Bilanz über die von der Großen Koalition beschlossenen wohnungs- und mietpolitischen Maßnahmen gezogen. Gleichzeitig fordert sie von sich selbst einen langen Atem, da Ergebnisse erst mittel- und langfristig zu erwarten sind. Aber man habe „die Trendwende in der Wohnungs- und Mietenpolitik eingeleitet” heißt es in Beschluss Nr. 5 des Parteitages. Dieser Kurs soll in Zukunft fortgesetzt werden.

Dafür haben die Sozialdemokraten drei zentrale Ziele formuliert. Da nur der Neubau von bezahlbarem Wohnraum die Bürger wirklich entlastet, plant die SPD ein Zehn-Jahres-Programm „Neues Soziales Wohnen” aufzulegen. Damit soll der Neubau von mindestens 1,5 Millionen Wohnungen gefördert und den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, Grundstücke für sozialen Wohnungsbau und soziale Infrastruktur anzukaufen. Außerdem will man durch ein höheres Wohngeld verhindern, dass Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen mehr als 30 Prozent hiervon für die Miete aufwenden müssen. Zusätzlich wollen die Sozialdemokraten der Spekulation auf steigende Preise mit baureifen, aber nicht bebauten Grundstücken „einen Riegel vorschieben”. Auch verpflichtende Baugebote und eine Bodenwertzuwachssteuer werden in diesem Zusammenhang ins Spiel gebracht.

Mietenmoratorium für angespannte Wohnungsmärkte

Gleichzeit will die SPD durch bestehende und neue mietrechtliche Instrumente dafür sorgen, dass die Mietenentwicklung gebremst und so Zeit für den Wohnungsneubau gewonnen wird. Zu den Überlegungen gehört unter anderem ein fünfjähriges Mietenmoratorium in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wo die Mieten höchstens in Höhe der Inflationsrate angepasst werden können. Des Weiteren will man prüfen, ob die Grundsteuer weiterhin auf die Miete umgelegt werden darf, fordert Sanktionen für Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen, sowie eine einheitliche Kündigungsschutzfrist für Mieter von mindestens zehn Jahren im Falle von Umwandlungen in Wohneigentum.

Vereinfachung der Förderung von energetischen Sanierungen

Für energetische Sanierungen schlagen die Sozialdemokraten vor, die verschiedenen Fördermöglichkeiten in einem Programm „Klimaneutral Wohnen” zu bündeln sowie Beantragung und Verausgabung zu erleichtern. Besondere Erwähnung finden die Heizungsanlagen. Hierzu heißt es: „Wir müssen die Förderung klimafreundlicherer Heizungen vereinfachen, Fördersätze anheben und das Betreiben veralteter klimafeindlicher Heizungsanlagen mit einer CO2-Abgabe belegen.” Da Mieter nicht über die Heizungsanlagen ihres Hauses bestimmen könnten, dürften diese Kosten nicht auf sie umgelegt werden.

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Keine Ausnahme bei Grunderwerbsteuer für Erbbaurechte

Die Bundesregierung hat auf ihren Liegenschaften 4.685 Erbbaurechte vergeben. Das geht aus der Antwort (» BT-Drs. 19/14362) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Im Jahr 1990 waren es lediglich 1.908 gewesen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat diese Rechtsform auf 3.991 Grundstücke angewendet und 2018 so rund 4,5 Millionen Euro an Erbbauzinsen eingenommen.

Gleichzeitig verteidigt die Bundesregierung in ihrer Antwort die Erhebung von Grunderwerbsteuer auf Erbbaurechte. Nach dem Grunderwerbsteuergesetz stehen Erbbaurechte den Grundstücken gleich, heißt es zu Begründung. Dies beruht darauf, dass das Erbbaurecht zivilrechtlich ein grundstücksgleiches Recht ist, das wie ein Grundstück behandelt wird. Zusätzlich wird aufgeführt, dass eine Steuerbefreiung für die Bestellung eines Erbbaurechts im Widerspruch zum mit dem Grunderwerbsteuergesetz von 1983 angestrebten Ziel stehen würde. Dieses sieht vor, die Zahl von Steuerbefreiungen auf das kleinstmögliche Maß zu reduzieren. Außerdem stelle die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen Bestandteil des nationalen Steuergefüges dar und würde den Bundesländern helfen, ihre verfassungsrechtlichen Aufgaben zu erfüllen. Im Jahr 2018 betrugen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Deutschland rund 14 Milliarden Euro.

Die Bundesländer, in denen die BImA die meisten Erbbaurechte verwaltet, sind Niedersachsen (2.317), Schleswig-Holstein (681) und Baden-Württemberg (528). Insgesamt 4.256 der vergebenen Erbbaurechte, damit der Großteil, läuft in den Jahren zwischen 2040 und 2059 aus. Vier erlöschen erst im 22. Jahrhundert.

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