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KfW-Analyse zu Wohnkosten der Deutschen im EU-Vergleich

Die Deutschen geben im EU-Vergleich viel Geld für Wohnen aus. Dennoch werden die Wohnkosten von fast einem Drittel der privaten Haushalte nicht als finanzielle Belastung empfunden, darunter auch viele Geringverdiener. Mit 13 Prozent liegt der Anteil der Haushalte hierzulande, die die aufzubringenden Wohnkosten als schwere Belastung empfinden, erheblich darunter. Erstaunlicherweise verhält sich dies im europäischen Ausland ganz anders.

In Griechenland, Polen, Italien und Spanien sieht mehr als die Hälfte der Haushalte ihr Budget durch die Wohnkosten stark strapaziert. Andererseits gibt es Länder, in denen wesentlich mehr Geringverdiener in den Wohnkosten keine Belastung sehen. Am meisten sind es in Dänemark und Schweden. Das sind Ergebnisse einer von der KfW Research im Dezember 2019 veröffentlichten Analyse.

Dass die Deutschen sich nicht stärker belastet fühlen, dürfte insbesondere damit zusammenhängen, dass ihnen nach Abzug der Wohnkosten mehr vom Einkommen übrigbleibt als den Haushalten der meisten anderen EU-Staaten. Konkret gibt es nur vier EU-Länder, in denen das verfügbare Einkommen nach Abzug der Wohnkosten im Median deutlich höher liegt als in Deutschland. Dies sind Österreich, Frankreich, Luxemburg und Malta. Die relativ hohen Wohnkosten der Deutschen bei relativ gering empfundener Last dürften somit in erster Linie eine Folge des hohen hiesigen Lebensstandards sein. Möglicherweise haben die Deutschen auch eine besondere Präferenz für hochwertiges Wohnen und eine Einstellung zu der dafür aufzuwendenden Gegenleistung, die zur hohen Lebenszufriedenheit beiträgt.

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Bundesrat legt Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher vor.

Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes soll angepasst und verschärft werden, um einen erweiterten Anwendungsbereich für die Norm zu schaffen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus solle der Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro erhöht werden. 

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen, insbesondere in Ballungszentren, von einem kleinen Teil der Vermieter unangemessen hohe Mieten verlangt werden. Die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch über die Miethöhe bei Mietbeginn und über Mieterhöhungen seien in der Praxis teilweise nicht ausreichend, um Mieter effektiv vor wucherischen Mieten zu schützen, und das Wirtschaftsstrafgesetz sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß und vermöge heutzutage keine hinreichende generalpräventive Wirkung mehr zu entfalten.

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