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Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll auch Wohnungsbau in Schwung bringen

Von 2008 bis 2018 hat sich der Bauüberhang – also die Zahl der genehmigten, aber nicht fertiggestellten Wohnungen – nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mehr als verdoppelt. Das liegt unter anderem am Fachkräftemangel. Mehr als 47.000 Stellen sind aktuell im Baugewerbe unbesetzt, so die Bundesagentur für Arbeit. Hier soll das am 1. März in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz Abhilfe schaffen, indem es den Zuzug qualifizierter Fachkräfte vor allem aus Nicht-EU-Staaten erleichtert.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bezeichnete das Gesetz als „Meilenstein″. In der Wirtschaft stieß es hingegen auf ein geteiltes Echo. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer betonte, alle Beteiligten müssten jetzt dafür sorgen, dass Verwaltungsverfahren gestrafft, beschleunigt und zuwanderungsfreundlich gestaltet würden. Und Heribert Jöris, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes warnte in einem Zeitungsinterview, bis Fachkräfte über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz einreisen könnten, werde es noch geraume Zeit dauern.

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Ergebnis im Vermittlungsausschuss: CO2-Zertifikate werden deutlich teurer

Der Einstiegspreis pro Tonne CO2 soll ab 2021 25 Euro betragen und in den Folgejahren um fünf Euro, ab 2024 um zehn Euro jährlich steigen. Mit Beginn 2026 ist geplant, dass die CO2-Zertifikate in einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro frei auf dem Markt gehandelt werden. Das sieht der Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vor.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Festlegungen des Vermittlungsausschusses aus Bundestag und Bundesrat umgesetzt. Im Rahmen des Klimapakets hatte die Bundesregierung angekündigt, erstmals einen nationalen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 einzuführen. Dafür war zunächst ein deutlich niedrigerer Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne CO2 geplant. Der Bundesrat hatte am 29. November 2019 wegen der steuergesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen.

Als Ergebnis haben sich Bundestag und Bundesrat nun auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Die zusätzlich erzielten Erlöse sollen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 1. Januar 2024 zur Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler eingesetzt werden.

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