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Private Haushalte sparen immer mehr Strom ein

Obwohl es heute mehr private Haushalte in Deutschland gibt als noch vor zehn Jahren, ist der Stromverbrauch in den eigenen vier Wänden in diesem Zeitraum um neun Prozent gesunken. Das zeigen die Zahlen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, die vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht wurden: Im Jahr 2018 betrug der Stromverbrauch in privaten Haushalten insgesamt etwas mehr als 126 Terrawattstunden (TWh). Im Jahr 2008 waren es noch mehr als 139 TWh.

Etwa die Hälfte ihres Stromes verbrauchen private Haushalte für Wärmezwecke – knapp ein Drittel für die sogenannte Prozesswärme, also beispielsweise für den Betrieb von Kochfeldern, Toastern, Haar- und Wäschetrocknern, zwölf Prozent für die Warmwasserbereitung fürs Abwaschen, Duschen oder Baden und sechs Prozent zum Heizen. Daneben haben fürs Kühlen zuständige Geräte mit rund 23 Prozent einen großen Anteil. Strom für Geräte aus der Unterhaltungselektronik und Kommunikationstechnik wie etwa Fernseher und Computer schlägt mit rund 17 Prozent zu Buche. Tendenz steigend.

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CO2-Komponente im Wohngeld beschlossen

Bund und Länder werden ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen – zeitgleich zum Einstieg in die Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2). Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag Ende April angenommen. Ziel ist, einkommensschwache Haushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten. Künftig fließt dazu in die Wohngeldberechnung eine nach Haushaltsgröße und Einkommen gestaffelte CO2-Komponente als Zuschlag zu der berücksichtigenden Miete ein. 

Das zusätzliche Wohngeld wird im Jahr 2021 voraussichtlich rund 15 Euro monatlich betragen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu. Von der Maßnahme werden nach Schätzungen der Bundesregierung im kommenden Jahr etwa 665.000 Haushalte profitieren.

Die Mittel für Wohngeld, die sich Bund und Länder zur Hälfte teilen, werden um 120 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Bund und Länder finanzieren es zur Hälfte. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Es soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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