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Bis zu 300 Euro Unterschied bei jährlichen Mietnebenkosten

Ein Zwei-Personen-Haushalt zahlt durchschnittlich 1.730 Euro im Jahr für Wasserverbrauch, Abwasserentsorgung, Strom und Heizung. Hinter diesem Durchschnittswert der Mietnebenkosten verbergen sich allerdings erhebliche Unterschiede, so eine Analyse der IoT-Plattform Conrad Connect in den 30 größten Städten Deutschlands. Danach fallen die Nebenkosten insgesamt in Bielefeld am höchsten, in Düsseldorf am geringsten aus.

Conrad Connect hat auch die einzelnen Posten unter die Lupe genommen. Für Trinkwasser und dessen Entsorgung zahlen Chemnitzer mit rund 490 Euro pro Jahr am meisten, Kölner mir rund 230 Euro im Jahr am wenigsten. In Hamburg haben die Haushalte mit rund 860 Euro jährlich die höchste finanzielle Aufwendung für Strom. In Hannover fällt die Stromrechnung mit knapp 700 Euro im Städtevergleich am niedrigsten aus. Heizen ist in Bielefeld mit rund 670 Euro im Jahr am teuersten, in Berlin mit circa 510 Euro am günstigsten.

Grundlage der Untersuchung waren für den Wasserverbrauch sowie die Kosten für Trinkwasser und Versorgung die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Stadtwerke der jeweiligen Städte. Für die Heiz- und Stromkosten wurde das Ergebnis des günstigsten Anbieters für 2.400 Kilowattstunden auf dem Vergleichsportal Verivox verwendet. Zudem sind die Ergebnisse der Heizkosten der Durchschnitt der Werte für eine Wärmepumpe sowie eine Speicherheizung. 

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Zeitplan für die Umsetzung der Grundsteuerreform

Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform wird es nach Einschätzung der Bundesregierung trotz der verzögerten Einigung auf ein Bundesmodell und trotz der Corona-Pandemie keine Verzögerungen geben. Das geht aus der Antwort von Sarah Ryglewski, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen, auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor (BT-Drucksache 19/18898 vom 4. Mai 2020). Darin skizzierte sie den Zeitplan für die kommenden Jahre.

Die derzeit laufende Entwicklung der bundeseinheitlichen IT-Komponenten muss grundsätzlich im April 2021 abgeschlossen sein. Daran sollen sich eine Testphase sowie die Phase der Anpassung der bestehenden Verfahren mit der Implementierung der einheitlichen Berechnungsmodule anschließen. Die erste Hauptfeststellung für die Grundsteuerwerte wird auf den 1. Januar 2022 für die Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 durchgeführt. Zentrales Zieldatum ist die Annahme der Steuererklärungen der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger zum 1. Juli 2022. Auf dieser Grundlage sollen die Finanzämter den weit überwiegenden Teil der Feststellungen der 36 Millionen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge möglichst bis zum 30. Juni 2024 erledigen können. Die Gemeinden sind dann in der Lage, ihre Hebesätze zu ermitteln und die Grundsteuerbescheide bekanntzugeben.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen das Bundesmodell zur Neuregelung der Grundsteuer übernehmen. Bayern, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg wollen die Öffnungsklausel nutzen und eigene Berechnungsmodelle verwenden. In den übrigen Ländern ist der politische Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen. So kann sich etwa Sachsen-Anhalt vorstellen, vom Bundesmodell abzuweichen und das Modell eines anderen Landes zu übernehmen, so Finanzstaatssekretär Klaus Klang. Ein eigenes Modell wolle Sachsen-Anhalt aufgrund der hohen Programmierungskosten nicht entwickeln.

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