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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Haftungsrisiken in Corona-Zeiten

Die Covid-19-Pandemie wird wohl noch längere Zeit mit unterschiedlich stark ausgeprägten Beeinträchtigungen andauern. Arbeitgeber sollten aus diesem Grunde ihre bestehenden Maßnahmen mit Blick auf den Arbeitsschutzstandard Covid-19 ständig auf den Prüfstand stellen. Denn ein nachweislicher Verstoß gegen die Sorgfaltsplicht kann auch straf- und ordnungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. » Lesen Sie mehr…

Der technische Arbeitsschutz, der während der Corona-Zeit von Relevanz ist, dient unter anderem der Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit, die von dem Arbeitsumfeld ausgehen können. Um etwaige Haftungsrisiken für den Arbeitgeber zu vermeiden, sind diese besonderen Herausforderungen mit Umsicht zu managen. Es ist dafür wichtig, dass die bestehenden Rahmenregelungen zu mobilem Arbeiten, zu Verfahren der Abklärung von Corona-Verdachtsfällen und zu betrieblichen Hygiene- und Verhaltensregeln klar festgelegt sind und diese regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Im Rahmen der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungs- sowie Aufklärungsmaßnahmen für seine Mitarbeiter zu ergreifen. Ein durchdachter Hygieneplan kann dafür dienlich sein, einen möglichst reibungslosen Ablauf im Betrieb wiederherzustellen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Die für den technischen Arbeitsschutz zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind dabei von hoher Relevanz. Für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen stellt das betriebliche Maßnahmenkonzept » SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine wichtige Orientierungshilfe für den Arbeitgeber dar. Der Arbeitgeber hat dabei stets zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig und angemessen sind. Es ist ratsam, den innerbetrieblichen Hygieneplan jeweils zeitlich zu befristen, gegebenenfalls zu verlängern oder abzuändern. Denn für den Arbeitgeber können durchaus neben arbeitsrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht auch straf- und ordnungsrechtliche Folgen drohen, sollte ein objektiver Sorgfaltspflichtverstoß nachweislich vorliegen.

In unserem zusammengestellten Überblick „Covid-19-Pandemie und Arbeitsschutz″ finden Sie dazu weitergehende Informationen, der Ihnen als Mitglied bei Ihrem Landesverband oder im Intranet des VDIV Deutschland zur Verfügung steht.

Umgekehrt ist es aber auch die Pflicht des einzelnen Mitarbeiters, seinen Arbeitgeber über eigene Krankheitssymptome oder auch nur über den Kontakt zu einer SARS-Cov2-Virus positiv getesteten Person unverzüglich zu informieren. Die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag der Bundesregierung veröffentliche » Corona-Warn-App für Smartphones dient dabei als digitale Unterstützung, um Infektionsketten schnell nachzuverfolgen und zu durchbrechen. Auch wenn die Nutzung der App auf freiwilliger Basis erfolgt, sollten die Mitarbeiter eines Unternehmens ermutigt werden, dieses Hilfsmittel nach Möglichkeit anzuwenden. 

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Vom Spreewald in den virtuelle Raum: digitales Sommerforum ein großer Erfolg

Bewegte Zeiten machen bekanntlich erfinderisch. Wir haben uns dieses Motto zu Herzen genommen und das 3. Verwalterforum Spreewald daher kurzerhand als digitales Sommerforum durchgeführt – und das mit Erfolg. Mehr als 60 Teilnehmer waren am 24. Juni 2020 dabei und haben den Tag für ihre persönliche Weiterbildung genutzt – ganz bequem vom Schreibtisch aus.

Auch in digitaler Form bot das Forum viel Raum für die Diskussion aktueller Themen der WEG- und Mietrechtsprechung. So sorgt die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum regelmäßig für Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Rechtsanwalt Volker Grundmann erläuterte hierzu praxisnah und anhand zahlreicher Beispiele, wie sich die Grenzen schärfen lassen und wie der Verwalter im Streitfall agieren kann. Vor allem in Mieterstädten wie Berlin sorgen Abmahnungen und Kündigungen von Mietverhältnissen immer wieder für Unsicherheiten bei Verwaltern. Diese räumte Rechtsanwältin Anne Schlosser aus: Sie berichtete anschaulich aus ihrer Praxis und hielt zahlreiche Tipps für die Teilnehmer bereit, worauf bei einer Kündigung zu achten ist. Für Streit in den Gemeinschaften sorgen oftmals auch Modernisierungen am Gebäude und deren Finanzierung: Was darf der Verwalter eigentlich umlegen und was nicht? Diese Fragen beantwortete Rechtsanwalt Stephen Lietz in seinem Vortrag. Thematisiert wurde auch das jüngst novellierte Geldwäschegesetz. Rechtsanwalt Sven Häberer erläuterte die Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Arbeit von Mietverwaltern.

Auch wenn sich die Referenten und Teilnehmer nicht unmittelbar „gegenüberstanden“, kam das digitale Format bei allen gut an. Trotz des fehlenden direkten Kontaktes konnten sich die Teilnehmer einbringen und ihre Fragen stellen, die individuell beantwortet wurden. Gemeinsam sind wir neue Wege für die Weiterbildung gegangen – dies wäre ohne die Unterstützung unserer Sponsoren nicht möglich gewesen. Ein besonderer Dank gilt daher der Deutschen Kreditbank AG (DKB), der KALORIMETA GmbH, der Contigo Energie AG und der svt Brandsanierung GmbH, die den „Umzug″ vom Spreewald in den virtuellen Raum unterstützten.

 

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