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Zwei von drei neu gebauten Wohnhäusern nutzen erneuerbare Energien für die Heizung

67,2 Prozent der im vergangenen Jahr neu errichteten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg der Anteil erneuerbarer Energien als Quelle der Heizung damit leicht an (2018: 66,6 Prozent). In fast der Hälfte der 108.100 Neubauten (47,7 Prozent) werden erneuerbare Energien als primäre Energiequelle eingesetzt. Besonders beliebt sind Wärmepumpen.

Sie wurden in 42,7 Prozent der Wohngebäude als primäre Energiequelle eingesetzt und gewinnen damit weiter an Bedeutung. Der Anteil von Gas als konventionelle Energiequelle hingegen ist weiter rückläufig. Er lag im Jahr 2019 bei 41,9 Prozent (2018: 43,0 Prozent, 2017: 47,7 Prozent). Die übrigen Energiequellen erreichten zusammen 15,4 Prozent. Als weitere (sekundäre) Energiequelle wurden die erneuerbaren Energieträger Solarthermie (15,2 %) und Holz (13,8 %) bevorzugt.

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Höhere Förderung für Elektro-Fahrzeuge

Anfang Juli wurde der staatliche Anteil für die Förderung von E-Autos – der bisherige Umweltbonus – verdoppelt. Die Förderung heißt jetzt Innovationsprämie und beträgt bis zu 9.000 Euro für reine E-Autos und bis zu 6.750 Euro für Plug-in-Hybride. Der Herstelleranteil bleibt von der Erhöhung unberührt. Die geänderte Förderrichtlinie gilt befristet bis 31. Dezember 2021.

Die Innovationsprämie gilt für gekaufte oder geleaste

  • neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

Somit ist auch eine rückwirkende Förderung möglich. Der Antrag kann online beim » Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Neben der befristeten Verdopplung des Bundesanteils sieht die geänderte Förderrichtlinie ein Verbot der Kumulierung mit der Förderung durch andere öffentliche Mittel vor. Dies soll eine Überförderung ausschließen. Die Europäische Kommission hat die Innovationsprämie beihilferechtlich geprüft.

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