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Mittelstand zeigt sich innovativ

43 Prozent aller mittelständischen Unternehmen haben angesichts der Pandemie bereits ihre Produkte, Prozesse oder Geschäftsmodelle verbessert oder planen entsprechende Maßnahmen. Dies geht aus einer aktuellen Sondererhebung auf Basis des KfW-Mittelstandspanels hervor. Besonders innovationsaktiv sind danach Unternehmen, die unter starken Umsatzeinbußen leiden oder die bereits in der Vergangenheit Innovationen hervorgebracht haben.

21 Prozent alle mittelständischen Firmen haben ihre Unternehmensprozesse verbessert oder erneuert, 14 Prozent ihr Geschäftsmodell erneuert oder verbessert und ebenfalls 14 Prozent neue oder verbesserte Produkte und Dienstleistungen auf den Markt gebracht. Zum Vergleich: Im Zeitraum 2016 bis 2018 haben lediglich insgesamt 19 Prozent der Mittelständler Produkt- oder Prozessinnovationen eingeführt.

Aus Sicht der KfW belegt die Studie, dass innovative Unternehmen in der Lage sind, kurzfristig auf Krisen zu reagieren. Sie sind somit krisenfester als andere Unternehmen. Andererseits basieren die vorgenommenen Corona-bedingten Innovationen seltener auf längerfristigen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Die Maßnahmen werden vielmehr nahezu ohne Vorlaufzeit im Unternehmen umgesetzt. Die angespannte finanzielle Lage der Unternehmen dürfte dazu führen, dass tiefergehende Innovationsvorhaben in der Krise zeitlich gestreckt, im Umfang verringert oder ganz aufgegeben werden. Somit ist zu befürchten, dass von der Corona-Krise negative Auswirkungen auf das Hervorbringen grundlegender Innovationen im Mittelstand ausgehen. 

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit EE-Klassen

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bestehenden Förderprogramme durch die Bundesregierung zu einem einzigen Programm gebündelt, inhaltlich weiterentwickelt und modernisiert. Geplant ist unter anderem die Einführung sogenannter EE-Klassen für den Einbau eines primären Wärmeerzeugers auf Basis erneuerbarer Energien. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.

Danach wird die BEG verschiedene Teilprogramme enthalten, mit denen entweder energieeffiziente Neubauten und Vollsanierungen von Wohn- bzw. Nichtwohngebäuden oder kleinteiligere energetische Verbesserungen durch sogenannte Einzelmaßnahmen gefördert werden. Nach Angaben des Ministeriums werden inhaltliche Details derzeit noch mit der Europäischen Kommission im Hinblick auf deren Einordnung im Rahmen des europäischen Beihilferechts diskutiert.

Der Einsatz von effizienten Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Erdwärme-Wärmepumpen, soll künftig besonders gefördert werden. Geplant ist die Weiterentwicklung des Konzeptes der Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäudeförderung, das im Rahmen des C02-Gebäudesanierungsprogramms der KfW bereits umgesetzt wird, durch die Einführung sogenannter EE-Klassen. Beim Erreichen einer EE-Klasse soll die Förderquote in der Sanierung um fünf Prozentpunkte und im Neubau um 2,5 Prozentpunkte angehoben und die Höchstsumme der förderfähigen Kosten von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit erhöht werden.

Das Teilprogramm „BEG Einzelmaßnahmen” soll die Förderung der Heizungserneuerung weiter vereinfachen. Statt der bis Ende 2019 im Marktanreizprogramm vorgesehenen bis zu 40 verschiedenen Fördersätze soll es in der BEG nur zwei Fördersätze für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden geben: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig auf erneuerbaren Energien basieren, und 30 Prozent für Hybridtechnologien.

Die bisherigen Planungen des Wirtschaftsministeriums stehen unter dem Vorbehalt der mit der EU laufenden Gespräche.

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