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Mieten in Ostdeutschland haben beinahe Westniveau erreicht

Auch in Sachen Wohnungsgröße fand eine Anpassung statt. Im Jahr 1990 standen Mietern im Westen durchschnittlich 42,3 Quadratmeter zur Verfügung, im Osten nur 30,5 Quadratmeter. Inzwischen ist der Unterschied auf vier Quadratmeter geschrumpft: Im Jahr 2018 betrug die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf im Westen 48,5 Quadratmeter, im Osten 44,2 Quadratmeter. Diese Entwicklung wurde durch den Bau- und Sanierungsboom der frühen 1990er Jahre ermöglicht und durch den anhaltenden Bevölkerungsrückgang in den neuen Ländern weiter befördert.

Gefragt nach der Zufriedenheit mit ihrer Wohnsituation fällt das Votum der Mieter im Osten positiv aus: Sie sind heute zufriedener als direkt nach der Wende und auch zufriedener als Mieter im Westen. Auf einer Skala von 0 bis 10 vergaben die Befragten im Jahr 2018 im Westen 7,3 Punkte, im Osten 7,4 Punkte. 1990 lag der Wert im Westen bei 7,2 Punkten und im Osten bei 6,6 Punkten.

Die DIW-Studie „Der ostdeutsche Wohnungsmarkt nach der Wiedervereinigung” können Sie » hier in voller Länge lesen.

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Genehmigungsvorbehalt für Umwandlung in Wohneigentum kommt nun doch nicht

Ursprünglich sollte im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes ein § 250 im Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt werden, der ein Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beinhalten sollte. Danach sollte für zunächst fünf Jahre in angespannten Wohnungsmärkten die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen von einer sehr weit gefassten generellen Genehmigung der zuständigen Kommune abhängig gemacht werden. Dieser Paragraf wurde aus dem Entwurf zur BauGB-Novelle vorerst ersatzlos gestrichen.

Das Vorhaben war in der Immobilienwirtschaft zum Teil scharf kritisiert worden. Auch regierungsintern war die „Umwandlungsbremse” umstritten. So hatte sich der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, für die Streichung einer solchen Norm ausgesprochen und erklärt, dass anstatt einer weiteren Verschärfung der Umwandlungsmöglichkeit die bereits jetzt bestehende Gelegenheit der Nutzung des Vorkaufsrechts durch die in der Wohnung lebenden Mieter in diesen Gebieten auf lokaler oder regionaler Ebene gezielt gefördert werden sollte. Laut einem Vorschlag des Instituts der Deutschen Wirtschaft könnten die Städte und Kommunen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung denjenigen Mietern, bei denen eine Umwandlung ihrer Wohnung ansteht, ein Nachrangdarlehen als Eigenkapitalersatz gewähren, damit diese die Wohnung kaufen können. Vor allem könnte so auch die soziale Durchmischung in den stark nachgefragten Vierteln der Innenstadt erhalten bleiben.

Der von Bauminister Seehofer im Juni vorgelegte Gesetzentwurf ging nun ohne den Genehmigungsvorbehalt in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien.

Der VDIV Deutschland hatte sich vehement gegen eine Verschärfung des Umwandlungsverbotes ausgesprochen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit auch viele Mieter das eingeräumte Vorkaufsrecht nutzten.

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