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Gewerbe verzeichnet Umsatzrückgang

Industrie, Bau, Handel und Dienstleister haben im August saison- und kalenderbereinigt 1,3 Prozent weniger eingenommen als im Vormonat, so die vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Damit liegt der Umsatz der gewerblichen Wirtschaft 4,7 Prozent niedriger als im Februar, dem Monat vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie.

Die Einnahmen der gewerblichen Wirtschaft hatten sich nach einem Tiefpunkt im April 2020 in den drei Folgemonaten deutlich erholt. Für den August zeichnet sich nun erstmals wieder ein Umsatzrückgang ab. Die Statistiker weisen jedoch darauf hin, dass sich dies durch Nachmeldungen noch ändern kann.

Der Frühindikator für die Konjunkturentwicklung der gewerblichen Wirtschaft wird aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen ermittelt. Er ermöglicht frühzeitige Aussagen zur Umsatzentwicklung, noch bevor die amtlichen Ergebnisse aus den Erhebungen nach Wirtschaftsbereichen vorliegen, weist jedoch noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählt daher zu den experimentellen Daten. So mussten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit Beginn der Veröffentlichungen für Berichtsmonat April die kurzfristigen, anhand unvollständiger Informationen berechneten Veränderungsraten zum Vormonat später jeweils um zwei bis drei Prozentpunkte nach oben revidiert werden. Falls für den August eine vergleichbare Revision vorgenommen werden muss, ergäbe sich auch für diesen Monat ein Plus für die Umsatzentwicklung.

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Kabinett beschließt Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)

Die Bundesregierung hat mit der lange erwarteten Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) eines der großen energiepolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Der nun vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass der Strom hierzulande bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. 2050 soll der gesamte in Deutschland verbrauchte und produzierte Strom klimaneutral sein.

Diese Ziele sollen unter anderem durch den beschleunigten Ausbau von Windrädern und Solaranlagen sowie die Digitalisierung der Stromnetze erreicht werden. Aktuell beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien allerdings erst rund 50 Prozent. Vor allem lange Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen sowie Proteste und Klagen von Anwohnern und Naturschützern haben den Ausbau insbesondere von Windparks in den vergangenen Jahren erschwert. Die Akzeptanz für die Anlagen soll künftig erhöht werden, indem Kommunen und Bürger finanziell stärker von Windrädern in der Nachbarschaft profitieren. Aus Sicht der Kritiker der Gesetzesnovelle sind die gesteckten Ausbauziele zu gering.

Neben der EEG-Novelle 2021 hat das Kabinett auch die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes mit Regelungen zum Ausbau der Stromnetzt verabschiedet. Die beiden Gesetzesvorhaben bedingen einander, da der Ausbau der Erneuerbaren Energien mit dem dafür notwendigen Netzausbau synchronisiert werden muss.

Das EEG 2021 und das Bundesbedarfsplangesetz werden jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Angestrebt ist, dass sie zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Gesetzentwürfe sind » hier zu finden.

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