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CO2-Preis für Wärme und Verkehr ab Januar 2021

Bundestag und Bundesrat haben mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die Einführung eines in den nächsten Jahren steigenden CO2-Preises beschlossen. Ab 1. Januar 2021 werden klimaschädliche fossile Brennstoffe in den Sektoren Wärme und Verkehr zunächst mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Die dadurch entstehenden höheren Kosten sollen sinkende Strompreise für alle Haushalte zumindest teilweise kompensieren.

Die nun verabschiedete Gesetzesänderung setzt die Vereinbarungen des Vermittlungsausschusses vom 18. Dezember 2019 um und legt einen neuen Preispfad fest. Mit dem Anfangspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 verteuern sich Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent pro Liter und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2026 erhöht sich der CO2-Preis auf 55 bis 65 Euro. Ob für die Folgejahre eine freie Preisbildung erfolgen wird, soll im Jahr 2025 eine Evaluation ergeben. Das neue System erfasst sämtliche Brennstoffemissionen Deutschlands soweit sie nicht unter den EU-Emissionshandel (EU-ETS) fallen. Die Einnahmen des nationalen Emissionshandelssystems werden insbesondere für die Entlastung der EEG-Umlage und damit zur Senkung des Strompreises verwendet.

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Zwischenbilanz der Baulandkommission

Vor knapp 15 Monaten haben die Mitglieder der Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik (Baulandkommission)” ihre Handlungsempfehlungen vorgestellt, wie möglichst schnell zusätzliches Bauland an den Markt gebracht und der Wohnungsbau beschleunigt werden kann. Nun wurde in Berlin eine Zwischenbilanz gezogen. Volkmar Vogel, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, betonte, die bauland- und liegenschaftspolitischen Aktivitäten seien auf allen föderalen Ebenen intensiviert worden. Die Mobilisierung von Bauland erfordere jedoch das Ineinandergreifen vieler einzelner Maßnahmen mit unterschiedlichen Zeithorizonten.

Ein Ergebnis der Arbeit der Baulandkommission ist der vom BMI vorgelegte Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes. Er beinhaltet unter anderem Anpassungen und Ergänzungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie sollen eine aktive kommunale Bodenpolitik erleichtern.

Als weitere Resultate benennt das Bundesministerium diverse Neuerungen, welche die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) betreuten Liegenschaften betreffen: Für entbehrliche Bundesgrundstücke der BImA wurden die Verfahren, Konditionen und Preisabschläge weiter auf die Bedürfnisse der Kommunen und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgerichtet. Die bisher nur für die BImA geltende Verbilligungsrichtlinie ab dem 1.1.2020 – für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus – ist auch auf das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) übertragen worden.

Die verstärkte Information, Beratung und Personalschulung von Kommunen, die Einführung der Grundsteuer C, die es den Kommunen ermöglicht, für unbebaute, aber baureife Grundstücke einen höheren Grundsteuerhebesatz festzusetzen und damit einen Anreiz zur Bebauung zu setzen, sowie die Unterstützung der Länder bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens und im Rahmen der Novellierung des Wertermittlungsrechts sind aus Ministeriumssicht ebenfalls auf die Empfehlungen der Baulandkommission zurück zu führen.

Vertreter der Immobilienwirtschaft übten teils scharfe Kritik. Die Umsetzung der Impulse der Baulandkommission erfolgt aus ihrer Sicht zu langsam.

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