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Immobilienbranche klagt über Fachkräftemangel

Die Herausforderungen des Klimawandels bewältigen, ausreichend Neubauten bereitstellen und neue Geschäftsfelder entwickeln steht bei Wohnungs- und Immobilienunternehmen ganz oben auf der Agenda. Hierfür wollen sie sogar ihre Personalstärke ausbauen, doch 62 Prozent der Unternehmen macht der Fachkräftemangel zu schaffen. Erschwert wird die Situation durch das Ausscheiden von Führungskräften.

So werden innerhalb der kommenden fünf bis sieben Jahre mehr als 20 Prozent der Führungskräfte in den Ruhestand gehen, wie die aktuelle Personalentwicklungsstudie der EBZ zeigt. Waren vor knapp fünf Jahren „nur“ 13 Prozent der Führungskräfte älter als 60 Jahre, sind es heute bereits 22 Prozent. Für potenzielle Führungskräfte sei ein akademischer Abschluss eine wichtige Voraussetzung.

Galt bei den Unternehmen bislang Digitalisierung als wichtigste Herausforderung der Zukunft ein und IT-Kompetenzen als höchstes Gut an, hat hier eine Verschiebung stattgefunden: IT-Kompetenzen und Softwarekenntnisse sollten zwar stärker in der Ausbildung von Immobilienkaufleuten vermittelt werden, so die Befragten. Die dynamischen Veränderungen der Arbeitswelt erhöhten aber insbesondere den Bedarf an Fachlichkeit, Spezialisierung sowie neuen und umfangreichen Kompetenzen. So werden von Sachbearbeitern Fachkenntnisse in den Kernthemen der Branche (48 Prozent), Offenheit gegenüber IT-Themen (46 Prozent) sowie juristische Grundlagen und Wissen um rechtliche Änderungen (34 Prozent) gefordert. Rund 50 Prozent der Befragten legen ihren Mitarbeitern Weiterbildungsmaßnahmen nahe, die klassische Fachkompetenzen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vermitteln.

Zwar werde sich die Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt auswirken, am erheblichen Fachkräftemangel und der hohen Nachfrage an Fach- und Führungskräften werde sich aber auch in Zukunft nichts ändern.

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FDP will Gesetzentwurf für Teilwarmmiete

Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Vorschlag zur Kostenteilung der CO2-Bepreisung zwischen Mieter und Vermieter vorgelegt. In einem Antrag (19/25246) fordern die Abgeordneten die Einführung einer Teilwarmmiete. Damit würden Zahlungen und Kosten zwischen Vermietern und Mietern so aufgeteilt, dass beide Seiten profitieren und die Sanierung im Gebäudebestand in Schwung kommt, argumentieren sie. Dies sei ein fairer Klimaschutz für Mieter und Vermieter.

Das Modell sieht die Aufteilung von Heizkosten in Grundkosten und nutzungsabhängige Kosten vor. Nettokaltmiete und Grundheizkosten ergeben den Angaben zufolge die Teilwarmmiete, die Mieter an Vermieter zahlen. Letztere sorgen für die Grundbeheizung der Wohnung. Der nutzungsabhängige Teil geht ebenfalls an den Vermieter und wird am Jahresende verbrauchsabhängig abgerechnet. Vermieter erhielten so einen Anreiz, in klimaschonende Technologien zu investieren, Mieter profitierten von den sinkenden nutzungsabhängigen Kosten.

In den vielerorts angespannten Wohnungsmärkten seien Investition in klimaschonende Technologien nicht entscheidend für den Vermietungserfolg. Vermieter hätten daher keine Notwendigkeit zu investieren, um einen Mieter für ihre Wohnungen zu finden. Die Absenkung der Modernisierungsumlage nach § 559 BGB von elf auf acht Prozent und die Einführung von Kappungsgrenzen für Modernisierungen durch das Mietrechtsanpassungsgesetz, das zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist, hätten die Anreize für Vermieter, in klimaschonende Technologien zu investieren, sogar noch zusätzlich vermindert, da sie die Kosten dafür verstärkt selbst tragen müssen. „Das Mieter-Vermieter-Dilemma lässt sich mit dem Instrument der CO2-Bepreisung nur auflösen, wenn man dem Vermieter Anreize setzt, aufgrund der steigenden Energiekosten in klimaschonende Technologien zu investieren. Dazu muss der Vermieter an den Energiekosten beteiligt werden. Eine einfache Teilung der Energiekosten zwischen Vermieter und Mieter, wie es BMU, BMF und BMJV vorgeschlagen haben, wird diesem Ziel aber nicht gerecht, da es den Vermieter unnötig belastet und der Energieverbrauch letztlich auch vom Verhalten des Mieters abhängig ist“, heißt es weiter.

In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.

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