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Anschaffungskosten

Mit den Anschaffungskosten gibt Ihnen der Staat die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für eine Mietimmobilie steuerlich geltend zu machen. Allerdings geben die Finanzministerien ihren Finanzämtern immer wieder Handlungsempfehlungen oder Direktiven, wie im Fall X vorzugehen ist.

Streit mit dem Finanzamt ist deshalb oftmals vorprogrammiert. Im Prinzip dürfen Sie alles, was Sie für Ihre Mietwohnung anschaffen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Es gibt hierbei ein paar grundsätzliche Punkte, die man wissen sollte.

Anschaffungskosten im selben Jahr abschreiben oder über mehrere Jahre strecken?

Von der Höhe der einzelnen Anschaffungen hängt es ab, ob Sie diese noch im Jahr der Anschaffung komplett absetzen können oder ob Sie diese auf mehrere Jahre zeitanteilig abschreiben müssen. Kostet Sie z.B. der neue Rasenmäher weniger als 410 Euro ohne Mehrwertsteuer oder 475,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer, fällt er unter die Rubrik “geringfügige Wirtschaftsgüter”. Damit dürfen Sie ihn bereits im Anschaffungsjahr in voller Höhe von der Steuer absetzen. Kostet er mehr als 410 Euro, müssen Sie ihn auf mehrere Jahre abschreiben.

Was teurer ist als 410 Euro müssen Sie auf mehrere Jahre verteilen.
Die neue Schneeschaufel für Ihr Mietshaus für 30 Euro dürfen Sie noch im Anschaffungsjahr in voller Höhe absetzen.

Aber: Der 500 Euro teure Rasenmäher überschreitet die Grenze für geringfügige Wirtschaftsgüter und fällt somit nicht unter die sofort absetzbaren Werbungskosten. Sie dürfen ihn zwar von der Steuer absetzen – aber leider nur zeitanteilig!

Die klassischen Kostentypen bei Anschaffungen

Typischerweise sind die Anschaffungskosten für Arbeitsmittel, wie Büromaterialien, Fachbücher oder Kosten für Fotodokumentationen. Werden solche Dinge anteilig genutzt, etwa privat oder für die eigene Berufstätigkeit, dann können die Anschaffungskosten nur anteilig geltend gemacht werden. Weiterhin ist die Möglichkeit zur Abschreibung bei Möbeln auf die Nutzungsdauer gegeben. Hier geht man von 13 Jahren als Richtwert aus.

Bei den Anschaffungskosten, die man klassischerweise auch als Werbungskosten bezeichnet, gibt es allerdings keine Pauschale oder Mindestsummen. Nur der tatsächliche Aufwand kann zu einer Steuerermäßigung führen.

Anschaffungskosten für Rauchmelder

Nahezu alle Bundesländer haben mittlerweile eine Rauchmelderpflicht eingeführt. So muss dieser nicht nur in Neu- oder Umbauten eingebaut werden, unter Umständen müssen auch Bestandswohnungen nachgerüstet werden. Den Kaufpreis dürfen Sie allerdings nicht über die Betriebskostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen. Es dürfen jedoch elf Prozent der Anschaffungskosten pro Jahr als Modernisierungskosten umgelegt werden, wenn man eine Modernisierungserhöhung durchsetzen möchte.

Kosten für die Wartung von Rauchmeldern werden nicht in der Betriebskostenverordnung aufgeführt, dürfen also so nicht auf Mieter umgelegt werden. Anders sieht es dann aus, wenn Sie darauf in Mietverträgen unter den „Sonstigen Kosten“ Bezug nehmen. Hier darf dann auch die jährliche Funktionsprüfung eingeschlossen werden.

Weitere Tipps zu Anschaffungskosten

  • Auch wenn Anschaffungskosten typischerweise gestreckt werden müssen, können Instandhaltungskosten für Putzdienste, Gartenarbeiten oder dergleichen sofort als Werbungskosten abgesetzt werden.
  • Im Zweifelsfall kann man beim Finanzamt darum bitten, eine Prüfung vorzunehmen, um bei größeren Erledigungen auf der sicheren Seite zu bleiben.
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