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Wichtig: Es handelt sich um Eckpunkte/FAQ/Infopapier (noch kein verabschiedeter Gesetzestext). Dennoch lassen sich daraus To-dos und Zeitachsen ableiten.
Was ist anders als im GEG („Heizungsgesetz“)?
1. 65%-Vorgabe fällt weg, keine Betriebsverbote
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Die pauschale 65%-Regel für Neu- und Bestandsbauten soll entfallen, ebenso Betriebsverbote bestimmter Heizungen
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Die GEG-Regelungen §§ 71–71p sowie § 72 (Novelle 2023) sollen gestrichen werden
2. Eigentümer wählen beim Austausch wieder aus einem Optionskatalog
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Beim Heizungstausch soll es einen technologieoffenen Katalog geben (u. a. Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse; weiterhin auch Gas/Öl)
3. Öl/Gas bleibt möglich, aber mit Bio-Treppe
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Wer ab Inkrafttreten neu Öl- oder Gasheizungen einbaut, muss diese ab 1. Januar 2029 mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betreiben („Bio-Treppe“).
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Start: mindestens 10% ab 2029, weitere Anstiege bis 2040 in drei Stufen (noch ohne Details im Eckpunktepapier)
4. Zusätzliche Grüngas-/Grünölquote ab 2028 (Lieferkette)
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Ab 2028 soll eine moderate Quote bis zu 1% starten, verpflichtend für Inverkehrbringer (Gas/Heizöl), bilanziell erfüllbar; Anrechnung auf die Bio-Treppe ist vorgesehen
5. Förderung bleibt politisch zugesagt, mindestens bis 2029
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Die Finanzierung der BEG soll bis mindestens 2029 gesichert werden
Bis wann muss was berücksichtigt werden?
Bis vor 1. Juli 2026: Gesetz soll in Kraft treten
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Politischer Fahrplan: Kabinettsbeschluss „bis Ostern“, Bundestagsbefassung im Frühjahr, Inkrafttreten vor dem 01.07.2026
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Handlungsempfehlung: Laufende Projekte/Angebotsanfragen so strukturieren, dass bei Gesetzeswechsel keine Beschlüsse „ins Leere“ laufen (z. B. Beschlussvarianten/Alternativen, Kostendeckel, Fördervorbehalt).
Ab 2028: Grüngas-/Grünölquote startet (bis zu 1%)
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Quote gilt auf Lieferkette/Inverkehrbringer-Ebene; soll hochlaufen und bis 2030 u. a. CO₂-Einsparung bringen.
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Handlungsempfehlung: Bei Gas-/Ölversorgung künftig Tarife/Vertragsunterlagen darauf prüfen, wie Quote/Bio-Anteile nachgewiesen werden (Stichwort: bilanziell/„Book-and-Claim“ ist als Logik genannt).
Ab 1. Januar 2029: Bio-Treppe wird Pflicht für neue Öl-/Gasheizungen
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Start 10% klimafreundlicher Anteil; weiterer Pfad bis 2040
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Handlungsempfehlung: Wer nach 2026 noch Öl/Gas neu einbaut, muss ab 2029 bio-anteilige Brennstofftarife einplanen (Kosten/Verfügbarkeit).
2030: Evaluierung, mögliches Nachsteuern
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Wenn der Gebäudesektor sein Klimaziel verfehlt, ist Nachsteuerung angekündigt
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Handlungsempfehlung: Bei langfristigen Heizstrategien (insb. WEG) Flexibilität einbauen (z. B. hybride Optionen, Anschlussfähigkeit an Wärmenetze, Sanierungsfahrplan/Etappen).
Bis Ende 2029: Effizienzklassen werden harmonisiert
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Nationale Gebäudeeffizienzklassen sollen bis Ende 2029 an EU-Vorgaben harmonisiert werden
Das Infopapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier.
Die Eckpunkte des Gebäudemonernisierungsgesetzes finden Sier hier.
Die FAQ zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie hier.
Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz dürfte den Büroimmobilienmärkten in Deutschland eine weitere strukturelle Anpassung abverlangen. Laut einer Umfrage von Trend Research Hamburg unter 502 Personalentscheidern in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, Düsseldorf, München und Stuttgart rechnen die Unternehmen bis 2030 mit einer durchschnittlichen Reduktion ihres Büroflächenbedarfs um 27 Prozent.
Die Befragung umfasst insbesondere Unternehmen aus der Digitalwirtschaft sowie der Finanzbranche. Rund 69 Prozent der teilnehmenden Firmen nutzen überwiegend klassische Büroflächen, 31 Prozent vor allem Coworking- oder Flexoffice-Konzepte. Der erwartete Flächenabbau unterscheidet sich zwischen beiden Modellen kaum: Bei klassischen Büros liegt er bei 26,8 Prozent, bei flexiblen Konzepten bei 27,5 Prozent.
Inhaltlich begründen die Unternehmen ihre Prognosen mit Effizienzgewinnen durch KI. 37 Prozent erwarten einen Rückgang beim schreibenden Personal, insbesondere in Marketing- und Social-Media-Abteilungen. 30 Prozent rechnen mit einem geringeren Bedarf an Programmierern, da KI-Tools zunehmend Code generieren können. Weitere 27 Prozent sehen Einsparpotenziale in Buchhaltung, Rechtsabteilungen, Personalwesen und Assistenzfunktionen.
Die Entwicklung trifft auf einen Markt, der die Folgen von Homeoffice und hybriden Arbeitsmodellen noch nicht vollständig verarbeitet hat. Bereits nach der Pandemie reduzierten viele Unternehmen ihre Flächen um rund 30 Prozent oder planen entsprechende Anpassungen bei Vertragsverlängerungen und Umzügen. KI könnte diesen Trend verstärken.
Für Bestandshalter und Asset-Manager bedeutet dies eine strategische Neubewertung von Flächenkonzepten. Flexibel nutzbare, baulich anpassbare Flächen sowie Konzepte mit hoher Aufenthaltsqualität gelten als resilienzstärker. Die Fähigkeit, Flächen an neue Tätigkeitsprofile und Organisationsformen anzupassen, wird zum zentralen Wettbewerbsfaktor. Andernfalls droht in einzelnen Teilmärkten eine weitere Ausweitung der Leerstände bis zum Ende des Jahrzehnts.
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