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CO₂-Kostenaufteilungsgesetz: Neues Evaluierungsgutachten zeigt Handlungsbedarf bei Sonderfällen

Das nun vorliegende Gutachten zur Evaluierung nach § 10 CO₂-Kostenaufteilungsgesetz bestätigt: In der Mehrzahl der Mietverhältnisse wird die CO₂-Kostenaufteilung grundsätzlich effizient und anwendungssicher umgesetzt. Vor allem im Mehrfamilienhausbestand hat sich das Verfahren weitgehend in die bestehenden Abläufe der Heizkostenabrechnung eingefügt.

Gleichzeitig benennt das Gutachten klare Problemfelder für die Praxis. Besondere Herausforderungen bestehen bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gasetagenheizungen, weil die CO₂-Kostenaufteilung hier häufig gar nicht oder nur in Einzelfällen erfolgt und der Verwaltungsaufwand hoch ist. Auch bei der Fernwärme sieht das Gutachten weiterhin Unsicherheiten, etwa wegen fehlerhafter oder verspäteter Emissionsfaktoren und unterschiedlicher Berechnungsmethoden.

Wichtig für Immobilienverwalter ist außerdem: Das Gutachten empfiehlt keinen Wechsel auf Energieausweise als Grundlage der CO₂-Kostenaufteilung. Der verbrauchsbasierte Ansatz soll beibehalten werden. Zugleich zeigt die Evaluierung, dass Mietende im Jahr 2023 in der Praxis einen deutlich höheren Anteil der CO₂-Kosten getragen haben als ursprünglich angestrebt. Das spricht für möglichen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf beim Stufenmodell.

Auch beim Brennstoffwechsel sieht das Gutachten weiteren Prüf- und Regelungsbedarf. Für die Verwalterpraxis unterstreicht das die Bedeutung einer sauberen Wirtschaftlichkeitsprüfung und belastbaren Dokumentation. Für Nichtwohngebäude soll es dagegen vorerst bei der pauschalen hälftigen Aufteilung bleiben.

Das Gutachten bringt keine unmittelbare Rechtsänderung, zeigt aber deutlich, wo Immobilienverwaltungen besonders aufmerksam bleiben sollten – bei Sonderfällen in der Abrechnung, bei Fernwärme sowie mit Blick auf mögliche gesetzliche Anpassungen.
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Evaluationen/Gesetze-Verordnungen/veroeffentlichung-des-evaluationsberichts-zum-co2KostenAufG.pdf?__blob=publicationFile&v=8 

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Alle 20 Minuten eine: Unternehmensinsolvenzen auf höchstem Stand seit 2014

Besonders häufig betroffen waren Unternehmen aus Verkehr und Lagerei, dem Gastgewerbe sowie dem Baugewerbe. Bezogen auf 10.000 Unternehmen lag die Insolvenzhäufigkeit 2025 insgesamt bei 69 Fällen. Trotz der gestiegenen Fallzahlen lagen die offenen Forderungen der Gläubiger 2025 mit rund 47,9 Milliarden Euro unter dem Vorjahreswert. Das Statistische Bundesamt führt dies darauf zurück, dass 2024 mehr große Insolvenzen zu verzeichnen waren. 

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer sieht darin ein weiteres Warnsignal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. DIHK-Chefanalyst Volker Treier erklärte, 2025 habe im Durchschnitt alle 20 Minuten ein Unternehmen Insolvenz anmelden müssen. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken rechnet für 2026 zwar mit einer leichten Entspannung auf 23.100 Unternehmens- und 76.500 Verbraucherinsolvenzen, knüpft dies aber ausdrücklich an sinkende Energiepreise und eine rasche Beruhigung der geopolitischen Lage. 

Für die Immobilienwirtschaft sind die Zahlen auch deshalb relevant, weil sie die anhaltend angespannte gesamtwirtschaftliche Lage unterstreichen. Gerade in kostenintensiven Branchen wie Bau und Dienstleistungen bleibt der Druck hoch. 

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