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Neue TR-K8 sichert Weiterbetrieb von Bestandstauchhülsen bei Wärmezählern und verhindert hohe Umrüstungskosten

Mit dem Ende der bisherigen Duldungsregelung zum 30. Oktober 2026 stand die Branche unter erheblichem Handlungsdruck. Trotz sinkender Zahlen sind deutschlandweit noch rund zwei Millionen Bestandstauchhülsen im Einsatz. Ein verpflichtender Austausch hätte Investitionskosten im hohen dreistelligen Millionenbereich verursacht und die ohnehin knappen Kapazitäten im Heizungsbau zusätzlich belastet.

Seit 2023 wurde daher intensiv an einer Nachfolgeregelung gearbeitet. Auf Initiative eines Branchenverbands gelang es, im Arbeitsausschuss „Wärmezähler“ der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen eine einheitliche Position zu erzielen. Die Beteiligten – Vertreter von Behörden, Verbänden und Fachgremien – einigten sich darauf, die bestehende technische Regel TR-K8 anzupassen und damit die Grundlage für die Weiterverwendung der vorhandenen Tauchhülsen zu schaffen.

Nach mehreren fachlichen Abstimmungen wurde die überarbeitete TR-K8 verabschiedet und anschließend im Regelermittlungsausschuss in Berlin einstimmig bestätigt. Mit diesem Beschluss ist nun die erforderliche rechtliche Basis geschaffen.

Für Immobilienverwaltungen und Eigentümergemeinschaften bedeutet dies Planungssicherheit und die Vermeidung erheblicher Zusatzkosten. Auch Fachbetriebe profitieren, da ein massenhafter Austausch vermieden wird und Kapazitäten für andere Modernisierungsmaßnahmen frei bleiben.

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Wärmepumpe setzt sich durch: Absatz überholt Gasheizungen

Die Wärmepumpe erlebt in Deutschland einen deutlichen Aufschwung. Erstmals übersteigen die Verkaufszahlen die der Gasheizungen. Im ersten Halbjahr 2025 wurden rund 140.000 Anlagen verkauft – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Während die Diskussion um das Heizungsgesetz abgeebbt ist, verschiebt sich der Fokus auf praktische Umsetzung, Wirtschaftlichkeit und Modernisierung im Bestand.

Ein Beispiel liefert ein großes Wohnungsunternehmen in Duisburg. Dort werden mehrere hundert Wohnungen aus den 1950er-Jahren schrittweise auf Wärmepumpen umgestellt. Trotz schlechter Ausgangssituation mit ungedämmten Gebäuden zeigt das Projekt, dass die Technologie auch im Bestand funktioniert. In etwa der Hälfte der Fälle waren Dämmmaßnahmen erforderlich, zudem wurden viele Heizkörper gegen größere Modelle ausgetauscht. Die Investition führt zu einer moderaten Steigerung der monatlichen Kosten für Mieterinnen und Mieter, gleichzeitig aber zu niedrigeren Heizkosten. Dadurch entsteht ein langfristig stabiles Betriebsmodell.

Die technische Entwicklung trägt den Trend mit. Hersteller sehen in der Wärmepumpe inzwischen das stärkste Marktsegment, wenngleich das Gesamtgeschäft durch politische Unsicherheit gehemmt bleibt. Viele Haushalte warten Entscheidungen zu Förderung und gesetzlichen Anforderungen ab, wodurch Reparaturen häufiger vorgenommen werden als komplette Heizungserneuerungen.

Ein wesentlicher Faktor für die Marktdurchdringung bleibt also die Förderung. Der Staat übernimmt derzeit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten, abhängig von Haushaltseinkommen und gewählter Technologie. Damit rückt die Wärmepumpe preislich näher an fossile Alternativen heran, bietet im Betrieb jedoch deutliche Vorteile. Nach Einschätzung von Verbraucherorganisationen sind rund drei Viertel aller Häuser grundsätzlich geeignet, häufig ohne großen technischen Zusatzaufwand.

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