Laden von E-Mobilen in WEG bereitet weiterhin Probleme – Verkehrsministerium kippt neue Förderung

Prinzipiell gibt es schon seit 2020 ein Recht auf Laden, sofern Mieter oder Eigentümer einen eigenen Stellplatz haben. Vermieter und Mitbesitzer des Hauses dürfen dann i. d. R. nicht verwehren, eine Wallbox zu installieren. Bisher scheint das aber kaum zur Umsetzung zu kommen. Wie der Spiegel unter Bezugnahme auf den Mieterverein Hamburg berichtet, sei das neue Recht »faktisch nicht durchsetzbar«, denn zur Wohnung vermietete Stellplätze könnten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

In der ADAC-Studie beklagten 57 Prozent der befragten Wohnungseigentümer und Mieter Probleme innerhalb ihrer Hausgemeinschaft bei der Planung und Organisation von Ladelösungen. Die Abstimmung in der Gemeinschaft war aus Sicht von rund einem Drittel (31 Prozent) besonders kompliziert. Etwa jeder zweite Umfrageteilnehmer (45 Prozent) wünscht sich sogar, auf einen Beschluss verzichten zu können. Die Suche nach der passenden Ladetechnik bezeichnete die Mehrheit (56 Prozent) als Herausforderung. Bei der Wahl der Ladelösung ist für 65 Prozent der Preis das wichtigste Kriterium. 59 Prozent nannten Finanzierungsprobleme als Hürden.

Der ADAC hatte von April bis Juli 2023 in Kooperation mit der UScale GmbH bundesweit 716 Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern über ein Online-Tool zu ihrer aktuellen E-Lade-Situation befragt. Bei den Befragten handelte es sich um Besteller, Käufer und Besitzer von E-Autos.

Mittlerweile steht auch fest, dass der KfW-Zuschuss 442 „Solarstrom für Elektroautos“ im Jahr 2024 nicht fortgesetzt wird. „Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024 auf die prioritären Investitionen können nicht alle Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang fortgeführt werden. Das gilt auch für das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden“, heißt es dazu auf der Internetseite der KfW. Das Ministerium hatte für 2023 Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro bereitgestellt. Diese waren zum Programmstart im September innerhalb von 24 Stunden ausgeschöpft (wir berichteten). Damals wurden für 2024 weitere 200 Millionen in Aussicht gestellt, die es nun nicht geben wird „Wir bedauern, dass dieses Programm nicht kommt. Gemeinsam waren wir mit dem Ministerium auf einem guten Weg, vor allem auch, um eine gute Lösung für Eigentümergemeinschaften zu erzielen“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

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