Koalition setzt Klimakabinett ein

Derzeit verfehlt die Bundesregierung ihre Klimaziele. Daher hat sie nun einen Unterausschuss des Kabinettsausschusses eingerichtet. Dieses sogenannte „Klimakabinett” soll Maßnahmen erarbeiten, mit denen die Bundesrepublik ihre Klimaziele bis zum Jahr 2030 doch noch erreichen soll.

Klimapolitik wird zur Chefsache

Das Klimakabinett besteht aus Bundeskanzlerin Angela Merkel, Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bauminister Horst Seehofer, Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, Verkehrsminister Andreas Scheuer und Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Letztere soll als „beauftragte Vorsitzende” die Koordination und Leitung übernehmen, die formell bei Kanzlerin Merkel liegt.

Laut Koalitionsvertrag sollen noch 2019 gesetzliche Regelungen verabschiedet werden, die die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleisten. Gleichzeitig gibt es Streit über Bundesumweltministerin Schulzes Klimaschutzgesetz (der » DDIV berichtete……), mit dem die einzelnen Ressorts dazu verpflichtet werden, ihre Sektorziele einzuhalten. Gelingt es den Ministerien nicht, ihre definierten Vorgaben zu erfüllen, werden die fälligen Strafzahlungen auf die Verursacher – also die einzelnen Ministerien – verteilt. Auch das Klimaschutzgesetz soll Thema im Klimakabinett sein.

Gebäudekommission nach wie vor auf Eis, Verkehrskommission uneins

Gleichzeitig liegt die Gebäudekommission, mit der Maßnahmen zur Einhaltung der Einsparziele des Gebäudesektors erarbeitet werden sollten, nach wie vor auf Eis. Auch die Verkehrskommission arbeitet nicht reibungslos. Da der Verkehrssektor seit 1990 nicht weniger sondern mehr CO2 ausstößt, ist sein Beitrag für ein Erreichen der CO2-Einsparziele essenziell. Trotzdem konnten sich die Teilnehmer auch nach einer 17-stündigen Marathonsitzung am 26. März nur auf einen Minimalkonsens mit günstigeren Bahnpreisen, dem Ausbau des Radverkehrs und LKW-Oberleitungen auf Autobahnen einigen. Zudem soll eine CO2-Bepreisung geprüft werden. Die Kommission verabschiedete allerdings nur die ersten drei Kapitel inklusive Zusammenfassung. Das vierte Kapitel, in dem spezifische Instrumente erläutert werden, wurde komplett gestrichen.

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