KfW-Förderung für Wärmepumpen: WEG-Beschluss zwingende Voraussetzung

Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist dabei entscheidend: Handelt es sich um eine zentrale Heizungsanlage und damit um Gemeinschaftseigentum, kann der Förderantrag nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Eigentümerversammlung gestellt werden. Ohne wirksamen Beschluss ist eine Antragstellung im Namen der WEG nicht möglich.

Die Zuschüsse sind pro Wohneinheit gedeckelt und staffeln sich bei Mehrfamilienhäusern nach Anzahl der Wohneinheiten. Zusätzlich können – je nach Konstellation – Effizienz-, Klimageschwindigkeits- und Einkommensboni hinzukommen. Diese Boni sind teilweise nur durch selbstnutzende Eigentümer individuell zu beantragen.

Wichtig für die Praxis: Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Erforderlich sind unter anderem die sogenannte Bestätigung zum Antrag durch einen Energieberater oder ein Fachunternehmen sowie ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Ein nachträglicher Förderantrag ist ausgeschlossen.

Der VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland hat dazu eine Kurzübersicht bereitgestellt, die Sie hier abfragen können: www.vdiv-rps.de/kontakt/

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