IW Köln: Steuerliche Anreize für mehr Klimaschutz

Bis 2050 soll der Gebäudebestand in Deutschland weitgehend klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste die Sanierungsrate bei jährlich zwei bis drei Prozent liegen. Derzeit wird jedoch nur ein Prozent der Bestandsgebäude saniert – deutlich zu wenig, um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Das IW Köln fordert nun mehr steuerliche Anreize zu setzen.

Laut IW Köln blieben im Einkommenssteuerrecht bislang viele Gestaltungsoptionen ungenutzt, um Gebäudeeigentümer für Sanierungsmaßnahmen zu begeistern. Die Wirtschaftsexperten kritisieren, dass eine steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen bereits zweimal an der Finanzierung scheiterte. Zwar sind steuerliche Anreize für energetische Sanierungen im aktuellen Koalitionsvertrag verankert. Die dort für die Eigentumsförderung vorgesehenen 2 Milliarden Euro werden allerdings bereits durch das Baukindergeld ausgeschöpft. Zusätzliches Geld für die Förderung energetischer Sanierungen steht in dieser Legislaturperiode nicht zur Verfügung. Aus Sicht des IW Kölns ist dies ein fatales Signal für den Klimaschutz.

Die Wirtschaftsexperten schlagen vor, alle Haushalte durch einen Steuerabzug mit gleichen Anreizen zu begünstigen. Beim Erwerb einer Immobilie könnten beispielsweise die anschaffungsnahen Herstellungskosten abgeschafft werden. Zudem wäre es möglich, die Herstellungskosten für energetische Sanierungen beschleunigt über zehn Jahre abzuschreiben. Die Förderung sollte dann nur ab einem bestimmten Effizienzniveau gewährt werden, um Mitnahmeeffekte zu reduzieren und mehr Anreize für hochwertige Sanierungen zu setzen. Dabei sollten auch Einzelmaßnahmen, beispielsweise Heizungssanierungen, förderfähig sein.

Den vollständigen Kurzbericht zum Thema können Sie auf den » Webseiten des IW Köln herunterladen.

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