Im März kippte das Landgericht Frankfurt am Main die Mietpreisbremse in Hessen (der » DDIV berichtete ). Die Landesregierung will nun nachbessern und kündigte eine Neuregelung des Gesetzes an, um Unklarheiten auszuräumen.
Die hessische Wohnungsbauministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) kündigte an, dass zunächst die grundlegenden Daten aktualisiert werden müssen, um zu erörtern, wo besonderer Preisdruck herrscht. Auf Basis dieser Erhebung wird in einem nächsten Schritt fundiert begründet, in welchen Regionen die Mietpreisbremse gelten soll. Sie geht davon aus, dass die Regelung dann auf weitere Gebiete mit angespannten Mietpreisen ausgeweitet wird.
Das Landgericht Frankfurt mahnte in seiner Urteilsbegründung Ende März an, dass die Verordnung nicht ausreichend begründet sei und verwies die Regelung zurück an den Gesetzgeber.
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